Hallo ihr Lieben
Kurze Frage Ende Juli bin ich mit meiner Ausbildung fertig ich habe ein Stellenangebot ab dem 15.9 ( meine wunschstelle) ich wäre also 6 Wochen arbeitslos
Steht mir für diese Zeit ALG 1 zu??? Arbeiten könnte ich, wenn mich jemand für 6 Wochen haben möchte.
Mir geht es gar nicht so ums ALG 1 mehr um die Krankenversicherung.
LG
von
misses-cat
am 09.02.2019, 12:52
Da du während der Ausbildung auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast (es sei denn es war eine schulische Ausbildung), hast du grundsätzlich auch Anspruch auf ALG I.
Melde dich zunächst arbeitssuchend ab dem 01.08.; arbeitslos bist du ja nicht. Sage auch deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin wie es bei dir aussieht. Dl
Toitoitoi für die letzte Strecke :-)
von
Gucci75
am 09.02.2019, 18:51