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Hilfe, 2x 400 EURO Jobs möglich????

Thema: Hilfe, 2x 400 EURO Jobs möglich????

Hallo, ich brauch mal euren Rat. ich hoffe jemand kann mir helfen. Meine Tochter ist 14 Monate alt und ich arbeite seit ca. 2 Monate wieder in meinem alten Betrieb für 4Stunden die Woche, macht ca. 200 EURO aus im Monat. Nun würde ich gerne noch abends an der Tankstelle oder im Supermarkt arbeiten auch auf 400 EURO-Basis. Geht das so einfach? Wird da was versteuert? Lohnt sich das dann überhaupt? Ich hoffe so sehr, dass sich da jemand auskennt. Vielen Dank schon mal für eure Antwort. Liebe Grüsse Gabi

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 12:17



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Hallo Gabi, Du kannst zwei 400 Eur Jobs haben darfst aber mit beiden nicht über diesen Betrag drüber kommen. Sofern Du einen Hauptberuf hast, wo Du sozialversichert bist, darfst Du nur einen 400 Eur Job haben. Viele Grüße Dani

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 12:49



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Hi, bist du noch in Elternzeit? Du darfst bis zu 30 h die Woche arbeiten. Verdienst spielt keine Rolle (Elterngeld ja schon ausgelaufen bei 14 Monate altem Kind). Wenn du bei beiden Jobs über 400 Euro kommst, dann mußt du auch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Aber in der sog. Gleitzone, wenn es insgesamt nicht mehr wie 800 Euro brutto ist. Wenn du schon eine Hauptbeschäftigung hast, dann darfst du nebenbei NUR EINEN Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. So oder so: dein jetztiger eigentlicher Chef muß der anderen Tätigkeit zustimmen!

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 12:53



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www.minijobzentrale.de Da findest Du alle Informationen dazu.

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 16:12



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Da muss ich auch meinen Vorrednerinnen widersprechen. Wenn man mit zwei Minijobs insgesamt über 400 Euro kommt, so müssen beide versteuert werden und auf Lohnsteuerkarte - ob sich das Lohnt oder nicht, ist schwer zu sagen - hängt von der individuellen Tätigkeit ab. Wenn nur einer über 400 kommt, wird der auf Lohnsteuerkarte abgerechnet und der zweite (hier mit 200 Euro) wird weiter als Minijob abgerechnet. Gruß TH PS: Wenn ein AN einen zweiten Minijob aufnimmt, wird das an die Bundesknappschaft gemeldet, die regelmäßig einen Fragebogen an beide AG schickt und Auskunft über die zu erwartende Lohnzahlung erfragt.

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 16:15