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Hilfe! Elterngeld!

Thema: Hilfe! Elterngeld!

Hallo! Ich hoffe hier jemanden zu finden, der in derselben Situation ist wie ich. Mein Mann und ich sind Studenten. Uns steht damit nur der Minimalsatz an Elterngeld von 300€ zu. In Mutterschutz werde ich nicht gehen, um die vollen 14 Monate Elterngeld zu erhalten. Derzeit habe ich einen 400€ Job, den ich auch nach der Geburt, also nach dem Mutterschutz, gerne weiter machen würde. Aus dem EG-Rechner werde ich nicht schlau. Wie wird denn das nun angerechnet?

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 10:57



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Hallo, wenn du nur den Mindestbeitrag von 300 Euro bekommst, dann kannst du den Lohn des 400-Euro-Jobs ZUSÄTZLICH und ohne Abzüge vom Elterngeld behalten! Deine Logik mit dem Mutterschutz verstehe ich nicht. Dachte, du hast keinen Job?! Es geht ja nicht um den Mutterschutz, sondern um das Mutterschaftsgeld, das dem Elterngeld angerechnet wird. Nach der Geburt MUSS man übrigens in Mutterschutz gehen. Nur vor der Geburt kannst du auf Wunsch noch bis kurz vor der Geburt - auf eigene Verantwortung - weiterarbeiten.

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 11:13



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Danke dir! Habe mich vielleicht doof ausgedrückt: ich habe nur meinen 400€ Job und ich werde kein Mutterschaftsgeld beziehen, damit ich volle 14 Monate Elterngeld erhalte.

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 11:30



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Wenn du einen Minijob hast bzw. die 12 Monate vor Geburt hattest und auch immer die 400 Euro verdienst hast, denn bekommst du 388 Euro Elterngeld. Dann sieht die Sache wieder anders aus mit dem Zuverdienst. Außer du gibst du Arbeit nicht an und willst nur den Mindestbeitrag haben. Dann die 300 Euro + Verdienst. Ansonsten bekommst du etwas weniger Elterngeld - aber nie weniger als die 300 Euro Mindestbeitrag. Hoffe, verstanden?! ;-)

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 11:46



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Hö? Arbeit nicht angeben? ;-) Ich habe den Nebenjob erst seit 11 Monaten (ab der Geburt gerechnet).

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 11:51



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Ok, anders: Das Einkommen der letzten 12 Monate VOR der Geburt wird ja zur Berechnung des Elterngeldes hergenommen. Wenn du also den Minijob hattest, dann wird das mit dazu gerechnet, zum "Gesamteinkommen". Sind es nur 11 statt 12 Monate, dann ist eben ein Monat mit nur 0 Euro.

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 12:31