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Ich bin keine Heulsuse, aber mir kamen heute echt die tränen....

Thema: Ich bin keine Heulsuse, aber mir kamen heute echt die tränen....

Hallo zusammen, wir waren heute vormittag in der Besprechnung und der Chef hat uns erklärt, dass die Firma(45 Mitarbeiter mit chefs)aufgrund schlechter Wirtschaftliche Lage ect. fast Pleite ist, und der Besitzer , bevor er komplett zahlungsunfähig ist, will die Firma auflösen, also so wie es verstanden habe, ist er eigentlich schon Pleite. Da wir alle ab dem 1.04 auf der Strasse stehen. Na toll, ich wurde vor ca. 2,5 Monate eingestellt für 25 Stunden der Woche und jetzt das??? Das hätte er doch schon vorher wissen müssen oder??? Ich verstehe das nicht!!! Und jetzt? Habe ich noch überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder so? Soviel ich weiß NICHT!! Da ich jetzt nur etwa über 2 monate gearbeitet habe. Oh mannoman! Und jetzt? Oder wird es wie ein besonderer Fall bei AA behandelt, was meint Ihr? Oder vielleicht weiß es jemand? Ich hab noch nicht auf Arbeitsamt angerufen, da ich es erstmal schlucken mußte... Wieso muß ich ausgerechnet in so einer Situation geraten...viele haben im Saal leise geweint, alle haben Familien und jetzt einfach ohne Job da zu stehen, ist total ungerecht!!!! So ene schöne Sche*** Danke fürs Zuhören! :-)))) Bin ganz schön geknickt.. Lg Tanja

Mitglied inaktiv - 24.03.2003, 13:28



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Hallo, soweit ich weis bekommst Du nur dann wieder Arbeitslosengeld, wenn du vor Deiner Arbeitsstelle auch schon A-Geld bekommen hast und noch eine Restzeit bis zur Alo-Hilfe war. Wenn das nicht der Fall ist musst Du Dich erstmal Arbeitslos melden, hast Du keinen Anspruch bekommst Du eine Ablehnung und kannst Sozialhilfe beantragen. Liebe Grüsse Chrissi

Mitglied inaktiv - 24.03.2003, 14:13



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...das einzige, was du jetzt machen kannst, ist abwarten. Lass dich auf keinen FAll überreden, einen Auflösungsvertrag o.ä. zu unterschreiben oder gar zu kündigen. Selbst wenn dein Arbeitgeber zahlungsunfähig (= insolvent) wird/ist und dein Gehalt nicht mehr zahlen kann, musst du deine Arbeitsleistung weiter anbieten, damit du den Anspruch auf die 3-monatige Lohnfortzahlung im Insolvenzfall auf jeden Fall erhältst. Diese wird vom Arbeitsamt in Höhe deines Netto-Verdienstes ausbezahlt, Versicherung etc. übernimmt das AA, Steuen fallen dafür keine an, du musst den erhaltenen Betrag allerdings zur Steuer angeben. Einziger Nachteil in diesem Fall: Es kann rel. lange dauern, bis das AA zahlt, aber du kannst ggf. einen Vorschuss zur späteren Verrechnung bekommen. Von dir aus kündigen solltest du aber frühestens nach Ablauf der 3 Monate, denn länger zahlt das AA ohnehin nicht. Eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses sollte dann aber auch kein Problem mehr sein, denn mit der Zahlungsunfähigkeit deines AG ist die "Geschäftsgrundlage" (jur. ) entfallen und er darf dich gar nicht länger festhalten, da er ja seine Gegenleistung für deine Arbeit, den Lohn nicht mehr erbringen kann. Also: Kopf hoch - ist mir auch schon 1x passiert - die Zeit wird ganz schön lang, aber es wird auch alles wieder gut! Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 24.03.2003, 23:13