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ich habe auch nur 4 kind krank tage

Thema: ich habe auch nur 4 kind krank tage

UND ich habe einen beruf, in dem ich keinen urlaub nehmen kann!! (Lehrerin) Soll ich deshalb nun bis die Kinder 15 sind zuhause bleiben?? denn ehrlich: mit 4 kidn krank tagen bei 2 kindern ist es natürlich echt nciht zu machen...sie werden leider nciht nur in den ferien krank.. Also hilft nur eine ECHT flexible betreuung, die auch bei krankheit funktioniert...bei uns eben ein aupairmädchen. Meien kidner stehen auch anerster stelle, aber wenn ICh mich krank melde stehen 26 kinder zuhause und ihre mütter (berufstätig??) auf dem schlauch, oder??? Also da nur auf ein "recht " auf krank tage (10 pro kind, oder??? Stellt euch mal vor die Lehrerin eures grundschulkindes würde mal eben wegen ihren 3 kindern 6 wochen Unterricht abblasen wegen kind krank!!!!!!) zu beharren finde ich SEHR unkollegial und ist für mich ECHT nur für krankenhausaufenthalt etc gedacht. MEINE kidner bruachen zum glück wenn sie kran sind NICHT die mama, sondern viel schlaf und viel ruhe und jemanden den sie gut kennen und der auf sie aufpasst... Am Rande: gut, ich übertreibe, bin NICHT alleinerziehend, aber da mein Mann (leider???) auch beamter sind hat er halt noch mla 4 tage im Jahr dazu...na prima*g*) LG HEnni

Mitglied inaktiv - 07.09.2006, 19:44



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Mitglied inaktiv - 07.09.2006, 19:45



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Hallo Henni, wenn Du als Beamtin unter der Beitragsbemessungsgrenze für die KV liegst (und das tust Du in aller Regel, wenn Du Teilzeit mit wenigen Stunden machst), dann hast Du wie die gesetzlich Versicherten auch den Anspruch auf 10 Tage "kindkrank". Mach Dich mal schlau, bei uns in Bayern ist das so, ob das in Ba-Wü auch gilt. Müsste aber schon, Euer Personalrat oder die Schulaufsicht müsste das wissen. LG rubi

Mitglied inaktiv - 08.09.2006, 13:26



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Hallo hm, das wäre ja schün, aber was heißt denn "unter der bemessungsgrenze liegen??? Also wir sind ja prvat versichert und zahlen ja unabhängig davon wie viel ich arbeite den gleichen betrag...oder wie?? oder wasß? bin in so dingen eine echte nulll... danke für tipps.. LG Henni

Mitglied inaktiv - 08.09.2006, 18:47



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Beitragsbemessungsgrenze ist der Wert, ab dem gesetzlich Versicherte sich freiwillig in der Privaten KV versichern können bzw. ab dem dann bei Verbebleiben in der GKV der Höchstsatz an KV-Beiträgen bezahlt wird. Das ist für Privatversicherte an sich egal, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze ist (momentan 4400 Euro), weil sich der Versicherungsbeitrag von den Privaten ja an anderen Faktoren wie z.B. Alter orientiert. Das ist unbestritten. Allerdings gilt hier in Bayern (aufgrund der Lehrerdienstordnung und der Urlaubsverordnung für bayerische Beamte), dass privat versicherte Beamte und Beamtinnen, wenn deren Brutto unter der BBG liegt, die gleichen Ansprüche auf die Kindkrank-tage haben wie die gesetzlich Versicherten, also 10 Kalendertage je Kind und Jahr. Macht bei zwei Kids 20 Tage. Das ist deutlich entspannender als nur die vier. Das mit der Erhöhung auf die 10 Tage gilt aber nur für den Ehegatten, der unter den 4400 brutto verdient. Wenn beide verbeamtet sind und drunter sind, haben auch beide den Anspruch. Wenn einer der Ehegatten mehr als die 4400 Euro pro Monat brutto hat, hat er nur auf vier Tage Kindkrank Anspruch. Das ist bayerisches Recht, aber ähnliche Vorschriften gelten bestimmt auch in Ba-Wü. Mach Dich mal beim Personalrat schlau, der müsste das wissen. Normalerweise wird das nicht breit getreten. Aber der Anspruch ist da. Und ich habe auch noch keinen Schulleiter erlebt, der den Sonderurlaub nicht gewährt hätte, wenn z.B. ein Kind nachweislich länger krank ist und z.B. im Krankenhaus liegt. Da wird zwar oft dumm geredet, aber mehr von anderen Kollegen, die die Vertretungen machen müssen. LG rubi

Mitglied inaktiv - 08.09.2006, 21:10