Thema:
Ist das rechtens?? ALG2 Antrag.
Hallo
ich habe einmal eine Frage,
ich musste einen ALG 2 antrag stellen, meinen Freund mit dem ich zusammen lebe habe ich mit angegeben. Er verdient sehr gut und ich bekomme daher "nur 45,00" Euro im Monat.
Mein Freund arbeitet seid 9 Jahren in der Firma.
Nun bekommt er eine Einladung zur Jobvermittlein und soll sich vorstellen!!!
Er ist auf 180 und wird da nicht hingehen...
Ist das rechtens das er eingelden wird??? Antragsteller war ich, habe ihn als mein Partner angegeben....
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen??
DANKE
von
sweetangel80
am 29.02.2012, 13:17
Einfach mal anrufen und nachfragen, warum er eingeladen ist. Ich war vor längerer Zeit auch mal eine Weile arbeitslos und habe gar kein ALG 2 bekommen, weil mein Mann gut verdient, eine Einladung hat er jedoch nie bekommen. Vielleicht haben sie noch Fragen zum Verdienst?
LG
von
mondstaub
am 29.02.2012, 13:25
theoretisch ja, weil ihr eine Lebensgemeinschaft seit und zusammen für euch sorgen müsst, müsst ihr auch beide gucken, das ihr aus Hartz 4 raus kommt. Entweder in dem du mitverdienst oder er sein einkommen erhöht. War bei meinem Mann auch so. Allerdings wird seine eingliederungsereinbarung aufgrund des jobs anders ausfallen wie deine. Denn niemand verlangt von ihm dass er seinen job einfach kündigt oder so, aber er muss sich auch weiterhin umsehen ob nicht was besser bazheltes frei wird worauf er sich bewerben kann.
Aber mal ne Frage, warum tut man sich für 45€ diesen ganzen Blödsinn an? Habt ihr Kinder? Wenn ja, dann beantrage mal Kinderzuschlag. Wenn nicht dann beantrge wohngeld, denn damit solltet ihr aus dem ALG2 rausfallen.
von
Luni2701
am 29.02.2012, 14:06
.l
von
sweetangel80
am 29.02.2012, 14:16
Also wenn er "sehr gut" verdienen würde, dann würdest Du keinen Cent ALG2 bekommen. Dann würdest Du ganz einfach rausfallen aus dem Bezug.
Wegen 45€ würde ich aber das ganze Theater garnicht mitmachen....alle 6 mon Antrag stellen und Kontoauszüge vorlegen usw. Arbeitest Du denn garnicht? Braucht Ihr die 45€ unbedingt?
von
Joni76
am 29.02.2012, 15:28
@Joni
leider sind es nicht nur die 45 € die vom Amt bezahlt werden, sondern auch die Rentenversicherung und ganz wichtig die Krankenversicherung. Die KV kostet ja alleine schon runde 150€.
Dafür, dass die beiden nicht verheiratet sind eine schöne Summe.
Es gehört hier eben doch nicht jeder zu den Topverdienern. Ist eben alles definitionssache!
Gruß Ines
von
Norweger81
am 29.02.2012, 17:59
Stimmt das habe ich nicht bedacht. Als Nicht-Verheiratete ist sie ja nicht beim Mann mitversichert.
Aber leider kommt auch kein Feedback von ihr
von
Joni76
am 29.02.2012, 19:57
So habe jetzt Feedback per pn gekriegt. Aber naja ich sag lieber nix...
von
Joni76
am 29.02.2012, 20:04
zumindest ich bekam eine bescheinigung, dass für 5 monate nichts an die rentenkasse ging wegen algII bezug
früher war das wohl mal so..heute geht es da eher um die KV und nicht mehr um die RV: altersarmut vorprogrammiert bei vielen
das ist halt der bürokratiewahnsinn. ihr bildet eine bedarfsgemeinschaft und deshalb muss er sich auch vorstellen.
das ist kein einzelfall. anstatt den arbeitslosen teil mit bewerbungsvorschlägen zu bombardieren, muss fast immer der arbeitnehmer hin^^
von
32+4
am 01.03.2012, 10:51