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Arbeitslosengeld in Elternzeit? Ich galube nicht :-(

Thema: Arbeitslosengeld in Elternzeit? Ich galube nicht :-(

Hallo Mamis, vielleicht weiß ja einer Bescheid darüber. Ich habe folgendes Problem. Ich hab für 3 Jahre Elternzeit angemeldet, die geht bis 18.6.2014. Danach arbeite ich wieder Vollzeit. Jetzt war es mit meinem Chef ausgemacht das ich nach einem Jahr wieder zurückkomme für 25 Stunden die Woche. Habe natürlich das Elterngeld auch nur für ein Jahr gemacht. Ich habe die Abmachung nicht schriftlich. Jetzt bekomme ich einen Brief von ihm, indem er die Teilzeit ablehnt. Mit der Begründung Teilzeitarbeit würde den fließenden Ablauf stören. Ich gehe jetzt davon aus das ich absolut keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, weil ich die Elternzeit für 3 Jahre angemeldet hab. Stimmt das? Ich müsste am 19.6 wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt hätte ich eine Teilzeitstelle woanderst in Aussicht aber erst zum 15.9, sprich 3 Monate ohne Geld. Aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus weil ich in der Elternzeit gibts nix. LG Steffi

von Beautyholic am 05.03.2012, 11:18



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... für 25h zur Verfügung stehst, dann kannst Du auch für 25h Arbeitslosengeld beziehen! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.03.2012, 11:31



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Das erscheint mir irgendwie unwahrscheinlich. Ich würde einfach mal auf's Arbeitsamt gehen und mich da beraten lassen. Trini

von Trini am 05.03.2012, 11:41



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Diese Stunden-Einschränkung gilt nur für ALG1, und das steht ihr nicht zu, da die Stellung ungekündigt ist. Evtl. besteht tatsächlich ein Anspruch auf ALG2 - abhängig vom Einkommen des Ehepartners/Lebensgefährten. Der Anspruch besteht auch in der Elternzeit. Normalerweise gibt es auch keine Vermittlungsversuche, bis das Kind 3 Jahre alt ist - wobei man in der Zeit durchaus arbeiten bzw. sich vermitteln lassen DARF.

von Strudelteigteilchen am 05.03.2012, 11:59



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Sie hat Anspruch auf ALG 1 und kann das mit der Ablehnung des AG auch beantragen.

von Tinai am 05.03.2012, 16:50



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Wenn Sie INNERHALB der Elternzeit arbeiten will, und Ihr AG dies ablehnt, dann darf sie woanders arbeiten und kann sich dafür auch arbeitslos melden. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.03.2012, 12:34



Antwort auf Beitrag von Beautyholic

Du hast auch in EZ Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (für die maximal mögliche Stundenzahl in EZ).

von Tinai am 05.03.2012, 16:48



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wenn der Arbeitgeber schriftlich erklärt, dass für ihm eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist UND er eine Beschäftigung anderswo ausdrücklich zustimmt.

von Fuchsina am 05.03.2012, 21:16



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Hallo ihr Lieben, danke für die vielen Antworten. Ich habe es schon schriftlich das eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist. Es wird auch kein Problem werden, woanderst zu arbeiten. Da hab ich ja doch noch Hoffnung. Ich bin irgendwie fest davon ausgegangen das ich nichts bekommen. Wenn Elterngeld im Mai ausläuft, müsste ich mich doch jetzt schon dort melden?

von Beautyholic am 05.03.2012, 22:27



Antwort auf Beitrag von Beautyholic

Bei Ende eines befristeten Arbeitsbvertrages muss man sich ja cuh Montae vorher arbeitssuchend melden. Trini

von Trini am 06.03.2012, 08:07