Hallo
mein Partner und ich erwarten im November Nachwuchs. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen, aber nach einem guten Jahr wieder etwas dazuverdienen. Meine Schwiegereltern würden ihn einen Tag die Woche nehmen und meine Mutter - da sie noch täglich arbeitet - einen Nachmittag.
Bei meinem Arbeitgeber in diesen Zeiten in Teilzeit zu arbeiten ist nicht möglich und möchte ich auch nicht, da dann mein Anspruch auf die alte Stelle verfällt.
Nun überlege ich mir jetzt schon mal Alternativen.
Gibt es jemand von euch der auch nur wenige Stunden angefangen hat, um die Fanilienkasse etwas aufzustocken und wenn ja welche Tätigkeiten waren das?
von
Anka!
am 08.09.2017, 15:41
Ich selber bin als Arzthelferin tätig.
Nach dem ersten Kind habe ich auf Minijobbasis für 10 Std. die Woche angefangen. War super.
Ne Bekannte hat das ähnlich gemacht, sie war im Einzelhandel in einem Familienunternehmen tätig.
Nach Geburt war sie 12 Monate daheim und hat aber nebenbei als Putzkraft für 4 Stunden die Woche was gemacht.
Wäre das was?
melli
von
sojamama
am 08.09.2017, 16:31
Als meine Tochter 10 Monate alt war, war ich auf 450 Euro bei Schlecker. Die Kleine war in der Zeit bei Schwiegermutter, bis Papa nach Hause kam..
von
Fru
am 08.09.2017, 22:02
wenn du 2 jahre EZ beantragst und nach einem jahr tz arbeiten möchtest, egal wo, muss dein AG VORHER zustimmen. also du musst vor abschluss eines vertrages das ok deines AG holen. du kannst während dieser EZ bis zu 30 h arbeiten, entweder bei ihm ode woanders. dein anspruch auf die vollzeitstelle geht NICHT VERLOREN. auch wenn du bei ihm nur tz WÄHREND der EZ arbeitest. Endet das dann mit der EZ zusammen, lebt dein VZ vertrag automatisch wieder auf. daher keinen änderungsvertrag abschließen, sonst bleibts bei TZ sondern einen neuen TZ vertrag der NUR für die EZ gilt
von
mellomania
am 08.09.2017, 22:25
Egal wie, einen Anspruch auf die eine bestimmte Stelle verlierst Du eh. Du hast lediglich ein Recht auf die alten Konditionen. Es ist daher eigentlich völlig egal wo Du TZ arbeitest.
Vergiss bitte nicht vorher die Zustimmung des AG einzuholen...wenn Du wo anders beginnst.
Mitglied inaktiv - 09.09.2017, 16:15
Danke für eure Antworten.
Dann muss ich mich noch mal schlau machen
von
Anka!
am 10.09.2017, 13:30