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Kann ich das so machen mit Elternzeit - Schule

Thema: Kann ich das so machen mit Elternzeit - Schule

Guten Morgen, ich werde im August wieder in der Schule anfangen. Meine Kleine ist dann 1 Jahr alt, also habe ich ja von ihr noch 2 Jahre Elternzeit, oder? Und vom Großen habe ich mir das letzte Jahr noch aufgespart - das kann ich doch dann nach den 2 Jahren nehmen, oder? Heißt, ich könnt somit 3 Jahre in Folge Elternzeit nehmen mit geringerer Stundenanzahl als genau die Hälfte, stimmts? Luna

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 09:33



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Stimmt leider nicht ganz! Die ersten beiden Jahre Elternzeit mußt Du verbindlich erklären. Also entweder nimmst Du zwei Jahre (bis zum zweiten Geburtstag Deines Kindes) oder halt einen Zeitraum bis max. zum zweiten Geburtstag. Es kann max. ein Zeitraum bis zu 12 Monaten bis zum 8. Lebensjahr des Kindes aufgespart und angetreten werden! Wenn Du jetzt also nach einem Jahr wieder zurück in die Ausbildung gehst, bleiben Dir 12 Monate, die Du noch bis zum 8. Lebensjahr Deiner Tochter nehmen kannst. Soweit ich weiß, muß aber der AG zustimmen. Wie das jetzt bei Schule und dann späterer Ausbildung/beruflicher Tätigkeit aussieht, weiß ich nicht.

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 09:57



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genau wie dieElle schon geschrieben hat, bleibt dir leider nur 1 Jahr übrig. Bin auch nach einem Jahr wieder gegangen und habe jetzt noch das eine Jahr zur Verfügung bis unsere Tochter 8 ist.

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 12:18



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Das 1. Jahr hab ich ja jetzt wo ich zuhaus bin. Insgesamt habe ich ja 3 Jahre. Dann bleiben mir ja noch 2 Jahre von der Kleinen, die ich ab August nehme wenn ich wieder arbeite. Wenn die 2 Jahre rum sind habe ich noch ein aufgespartes Jahr vom Großen. Das nehme ich dann. Was passt denn an meiner Überlegung nicht? Luna

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 19:07



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So hast Du das in Deinem Ausgangsposting nicht gesagt! Du mußt mind. zwei Jahre nach der Geburt VERBINDLICH erkären. Wenn Du Deinem AG bereits mitgeteilt hast, dass Du drei Jahre vollmachen willst, ist das aber völlig okay, wie Du es vorhast! Du mußt dann nur Teilzeit in der Elternzeit rechtzeitig beantragen! Wenn Du nach Deinen ersten Jahr Elternzeit ganz normal wieder in den Job eingestiegen wärst, dann hättest Du max. 12 Monate aufsparen können, wie wir es Dir erklärt hatten!

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 19:12