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Kann ich eine Abhmahnung zwecks fehlenden Lohn so schreiben?

Thema: Kann ich eine Abhmahnung zwecks fehlenden Lohn so schreiben?

Hallo normalerweise lese ich nur still mit, doch nun habe ich ein Problem. Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlt mir meinen letzen Lohn nicht aus, nun würde ich Ihn gern Abmahnen und wollte fragen ob mir das vll jemand korrektur lesen kann bevor ich es rausschicke mit freundlichen Grüßen Jenny Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schulden mir mein Gehalt für den Monat November 2013 inkl. Noch ausstehenden Urlaubsanspruch. Das Gehalt war gemäß Arbeitsvertrag am Monatsanfang fällig bzw bis zum 5.des Folgemonats. Da wir mittlerweile den 10. Dezember 2013 schreiben, befinden Sie sich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über den Schuldnerverzug in Verzug mit dieser Gehaltszahlung. Mit diesem Verhalten verstoßen Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Ich bitte Sie dringend darum, das ausstehende Gehalt umgehend vollständig auszugleichen, spätestens aber bis zum 17.Dezember . Zur Vermeidung von Missverständnis möchte ich klarstellen, dass mit dieser Fristsetzung eine Stundung nicht verbunden ist. Sollten Sie dieser Erwartung nicht entsprechen, d.h. sollten bis zum 17. Dezember 2013 das o.g genannte Gehalt inkl Urlaubsanspruch nicht vollständig bezahlt sein,behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Ihren Betrieb vor. Mit freundlichen Grüßen

von Sorgenkindchen am 10.12.2013, 13:39



Antwort auf Beitrag von Sorgenkindchen

Hallo, rechtliches Schritte muss man sich nicht "vorbehalten. Dann formuliere es lieber so: Sollte bis dahin das geschuldte Gehalt nicht ausbezahlt sein, so werde ich ohne weitere Fristsetzung Klage einreichen. Ganz ehrlich: Hast Du einen Rechtsschutz? DAnn gib das gleich dem Anwalt. Grüße Tina

von Tinai am 10.12.2013, 15:34



Antwort auf Beitrag von Tinai

hab ich leider nicht aber wenn das so weiter geht werd ich mir wohl eine zulegen....

von Sorgenkindchen am 10.12.2013, 17:23



Antwort auf Beitrag von Sorgenkindchen

Wenn du eine abschließt, achte darauf, dass das Arbeitsrecht mit eingeschlossen ist! Das ist nämlich nicht automatisch der Fall. Und sende das am besten per Einschreiben an deinen Arbeitgeber

von Johanna3 am 10.12.2013, 20:32



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Das bringt ihr jetzt aber nichts mehr. Denn alle Rechtschutzversicherungen haben Wartezeiten und haften nicht für bereits vor dem Abschluss einstandenen Fälle (wie hier).

von Fuchsina am 10.12.2013, 22:48



Antwort auf Beitrag von Sorgenkindchen

Sehr geehrte Damen und Herren, Laut § xy des Arbeitsvertrages zwischen Ihnen und mir vom (Datum einfügen),muss der Arbeitslohn spätestens bis zum 5. eines jeden Folgemonates ausgezahlt werden. Jedoch ist bis zum (Datum einfügen) keine entsprechende Zahlung bei mir eingegangen. Deshalb fordere ich Sie auf bis 17. Dezember 2013 den ausstehenden Betrag von (hier in Detail d.h. Lohn xy plus Urlaubsausgleich xy) auf meinem Konto (hier Kontodaten nochmal angeben) zu überweisen. Bei erfolglosen Verstreichen dieser Frist sehe ich mich gezwungen weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Den sonstigen Zeug würde ich erst einmal weglassen. Und Abkürzungen a la o.g. oder d.h. auch, wirkt m.E: nicht professionell.

von Fuchsina am 10.12.2013, 22:44



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Fuchsinas Vorlage finde ich gut. Allerdings würde ich das Wort "weitere" weglassen, da du ja bisher noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet hast. Auch wenn es mit der Versicherung nun zu spät sein dürfte, wurde ich trotzdem noch eine abschließen. Eine Freundin von mir hatte Glück, in einem geringen Schadensfall, wurde ihr nachträglicher Abschluss anerkannt. Vermutlich reicht jetzt auch die Drohung, damit der Arbeitgeber zahlt.

von Johanna3 am 11.12.2013, 11:54



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Strenggenommen macht sie das mit dieses Schreiben schon (rechtliche Schritte), da diese eine Mahnung ist.

von Fuchsina am 11.12.2013, 21:21



Antwort auf Beitrag von Sorgenkindchen

als Druckmittel geeignet): Leistungsverweigerung! Nach dem Gesetz darfst du zuhause bleiben und hast weiterhin Anspruch auf dein Gehalt, wenn die Gehaltszahlungen rückständig sind. Bleib der Arbeit fern, vielleicht erfolgt die Zahlung dann ja schneller, als man denkt!

Mitglied inaktiv - 11.12.2013, 10:41



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...wenn man den Job behalten will, sollte man genau dies tunlichst nicht tun, sonst ist außer dem fehlenden Gehalt auch noch der Job futsch. Es kann z.B. sein, dass die Gehälter zurückgehalten werden bei drohender Insolvenz - kommt es dann tatsächlich so weit, ist das Netto-Gehalt aber über die Arge abgesichert für 3 Monate. Ein sachlicher Brief ist ok, aber alles weitere würde ich mir erstmal verkneifen. Gruß, Speedy

von speedy am 11.12.2013, 14:30



Antwort auf Beitrag von speedy

was widerum wohl ein grund ist mir den lohn nicht zu zahlen....

von Sorgenkindchen am 11.12.2013, 18:04



Antwort auf Beitrag von speedy

Naja, wenn es danach ginge, wären die meisten Arbeitsrechtsmaßnahmen umsonst, weil man sich immer in irgendeiner Art mit dem Arbeitgeber "anlegt", um seine Interessen durchzusetzen; da kommt man ja nicht drum rum... Wenn man Angst um den Job hat und das Betriebsklima nicht gefährden möchte, kann man natürlich alles schlucken, aber in ihrem Fall ist es eh wurscht, da sie ja bereits gekündigt ist...

Mitglied inaktiv - 12.12.2013, 07:01