Geschrieben von Maria8 am 08.03.2005, 22:17 Uhr |
Kein Antrag auf Elternzeit gestellt - darf ich wieder arbeiten?
Vor der Geburt war ich geringfügig beschäftigt (2X pro Woche, habe noch studiert). Bevor ich in die Mutterschutz ging hat die Steuerberaterin eine Meldung zur Sozialversicherung (Kennziffer 51: Unterbrechungsmeldung wegen Mutterschützes) gemacht. Ich habe aber keine Elternzeit beantragt, weil niemand mir gesagt hat, dass ich es machen muss und weil ich nicht wußte, was ich weiter machen werde. Es lag aber auch keine Kündigung vor. Jetzt möchte ich gerne an meinen Arbeitsplatz zurück (meine Tochter ist jetzt 2 Jahre alt). Sollte mein Arbeitgeber mein Arbeitsplatz für mich frei machen (es ist inzwischen besetzt)?
Wenn Sie auch der Name von Experten kennen, den ich hier anschreiben kann oder eine Internetseite empfehlen, wäre ich sehr dankbar!
Re: Kein Antrag auf Elternzeit gestellt - darf ich wieder arbeiten?
Antwort von Dany1978 am 09.03.2005, 14:05 Uhr
Hallo Maria,
das klingt ja merkwürdig ...
Aber Du hast mit Deinem AG doch sicher darüber gesprochen, wie lange Du zu Hause bleiben möchtest, oder?
LG Daniela
Re: Kein Antrag auf Elternzeit gestellt - darf ich wieder arbeiten?
Antwort von Maria8 am 09.03.2005, 18:50 Uhr
Nein, es geht auch darum, dass ich nicht darüber gesprochen habe, weil ich noch studiert habe und noch was anderes machen wollte.
Wie seht Ihr das???
Fernstudium/Fernlehrgang...
Könnt Ihr Euch vorstellen....
Kennt jemand das ??? vorsicht, nicht ganz jugendfrei :-)
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@Mistinguette!