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Kennt sich Jemand mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aus???

Thema: Kennt sich Jemand mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aus???

Hallo zusammen. Habe am 01.05. meine neue Stelle angetreten. Ausgeschrieben war sie als unbefristetes Arbeitsverhältnis. Heute habe ich meinen Dienstvertrag bekommen und nun ist es doch ein Jahresvertrag nach TzBfG. Nach Rücksprache mit der Leitung soll ich mir keine Sorgen machen und das würde immer so gehandhabt werden. Ich soll jetzt nicht denken, dass sie mich nach einem Jahr nicht mehr haben wollen!!! Schön, erzählen kann man ja viel... Die unbefristete Stelle war mit ein Grund, dass ich mich für dieses Unternehmen entschieden habe und jetzt sowas!!! Verhält sich das jetzt wie bei einer Befristung mit Sachgrund, wie z.B. Elternzeitvertretung, und ich kann da jetzt sozusagen mein Leben lang befristet werden??? Danke im Voraus und liebe Grüße

von Jessi86 am 04.05.2012, 13:51



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Hast du den Vertrag unterschrieben? Wenn nicht, reich ihn zurueck an das Personalbuero und bitte um Korrektur.

von Pamo am 04.05.2012, 14:05



Antwort auf Beitrag von Pamo

Nein, unterschrieben habe ich auch nicht. Wenn ich unsere Leitung heute richtig verstanden habe, dann werden sie nicht in unbefristet umändern. Ich möchte ja auch nicht schlecht dastehen. Hinterher bin ich meinem neuen AG zu aufdringlich, es wird nicht abgeändert und nach dem Jahr oder sogar schon nach der Probezeit darf ich dann gehen...

von Jessi86 am 04.05.2012, 14:25



Antwort auf Beitrag von Jessi86

War die Stellenanzeige als unbefristet ausgeschrieben? Dann ist es doch ganz klar ein Irrtum. Aufdringlich finde so eine berechtigte Rueckfrage nicht. Oder glaubst du, die wuerden aus Scham und Bescheidenheit einen von dir gemachten Fehler einfach durchgehen lassen, wenn es sie richtig kostet (so wie dich jetzt)? Ich wuerde die Stellenausschreibung ausdrucken oder sonstwie dokumentieren, dass es sich hier um eine unbefristete Stelle handelt und damit direkt zum Personaler gehen. Ich wuerde nicht meinen Vorgesetzten/Kollegen damit belaestigen. Der Ton macht die Musik. Ganz freundlich, aber sachlich wuerde ich um Korrektur bitten. Ansonsten verstehe ich die Rechtslage so, dass sie es gut begruenden muessen, wenn sie dir einen dritten befristeten Vertrag geben wollen. Die ersten zwei Befristungen sind wohl unproblematisch.

von Pamo am 04.05.2012, 14:31



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Hi, frag freundlich nach und lege deine Gründe mündlich dar (nur gekündigt, weil unbefristet etc.). Fakt ist es aber, dass die Angaben in der Annonce keinesfalls bindend für den Arbeitsvertrag sind. Allenfalls haben sie dich irrtümlich zur Bewerbung veranlasst - der Schaden, der daraus entstanden ist, sind aber max. die Unterlagen (Kopierkosten und der Fahrtweg bzw. die Zeit). Alles was danach folgt, kannst du nicht mehr auf die Annonce schieben - es obliegt dem AN, sich vor Vertragsabschluss und vor Arbeitsantritt über die Details zu informieren (ich hätte z.B. niemals einen Job gekündigt, ohne den neuen Vertrag vorliegen zu haben). Anders ist es nur, wenn z.B. im Gespräch auch ausdrücklich ein unbefristeter Vertrag erwähnt wurde und später im Vertrag dann etwas anderes steht. Aber selbst dann gilt der Vertrag... Ich weiß nicht, wo und als was du angestellt bist, aber es git durchauch nicht wenige Jobs, wo man auch sein Leben lang eine Befristung nach der anderen bekommt (z.B. Wissenschaftler) - das ist auch durchaus zulässig so, z.B. durch Projektbezug... Im Regelfall gibt es aber max. 3 Befristungen, dann Entfristung. Gruß, Speedy

von speedy am 04.05.2012, 15:52



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Ich glaube hier sollte man trennen. Die Stelle scheint per se unbefristet zu sein. D.h. der Arbeitgeber hat vor, diese Position bis auf weiteres mit jemanden zu besetzen und hat niemanden "im Hinterhand" der nach einer bestimmten Zeit die Stelle (wieder) übernehmen wird. Das heisst aber nicht, dass die für diese Stelle neu eingestellte MA auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt. Bei meinem Arbeitgeber ist es z.B. absolut üblich, dass - vor allem Berufseinsteiger - neue MA erstmal einen befristeten Arbeitsvertrag für zwei Jahr bekommen und dies dann im Laufe dieses Zeitraumes in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird. Es scheint mir, als würde der neue AG von Dir dies auch so ähnlich handhaben. Normalesweise klärt man dies jedoch im Vorstellungsgespräch, ist das hier nicht geschehen?

von Fuchsina am 04.05.2012, 17:35