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kennt sich jemand aus mit Arbeitslosigkeit...

Thema: kennt sich jemand aus mit Arbeitslosigkeit...

Hallo Ihr Lieben, arbeite seit Abschluß meiner Ausbildung zur Bankkauffrau nur noch 16 Std. wegen meinem Sohn Paul *7.10.2001! Nun mobbt mich mein Chef und es ist echt nicht mehr zum aushalten! Wenn ich kündige, wievile bekomme ich ... arbeite erst seit 1.07.2003 dort! Vielen Dank im voraus JULIA

Mitglied inaktiv - 01.09.2003, 08:16



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Guten Morgen, was meinst du mit: " Wieviel bekomme ich?" Also, wenn du kündigst und zum Arbeitsamt gehst bekommt du eigentlich eine 3-Monatssperre. Wenn du meinst, wieviel Arbeitlosengeld dir zusteht, dann richtet sich das danach, nach dem ( ich glaube ) Brutto-gehalt der letzten 12 Monate. Erkundige dich mal beim Arbeitsamt, ob du eine Sperre umgehen kannst, da du ja in dem Sinne unfreiwillig gehst.. gemobbt zu werden ist das letzte. Liebe Grüsse Elmosfreundin

Mitglied inaktiv - 01.09.2003, 10:09



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Hallo, also erst mal mußt du ein ganzes Jahr lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, sonst bekommst du gar nix. Eine Sperre wegen Kündigung kannst du bei Mobbing umgehen, wenn du beweisen kannst, daß du gemobbt wurdest (idealerweise durch Zeugenaussagen und /oder ärztliche Atteste). vorher solltest du aber deinen Cehf um ein persönliches Gespräch bitten und klar auf den tisch legen, warum du dich unwohl fühlst. du kannst ja auch erst einmal um Versetzung in eine andere abteilung oder Filiale bitten. Das würde dir, wenns doch noch zu einer Kündigung wegen Mobbing kommt auch positiv ausgelegt.

Mitglied inaktiv - 03.09.2003, 09:36



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Hallo Julia, bei Mobbing gibt es oft keine Sperre, wenn Du selber kündigst, denn auf Dauer ist das nicht zumutbar und geht ja auf die Psyche. Arbeitslosengeld wirst Du nicht allzu viel bekommen, weil Du ja nur 16 Std. arbeitest. Kommt aber auch darauf an, für wieviele Stunden Du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Wünsche Dir alles Gute. Gruß

Mitglied inaktiv - 01.09.2003, 11:27



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Wenn du erst so kurz da arbeitest könntest du auch ein Problem bekommen, denn man hat erst nach min. 3 Monaten den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und erst nach 6! auf Arbeitslosengeld... Da du aber vorher deine Ausbildung gemacht hat könnte es auch anders sein! Geh einfach mal zu den Zuständigen Leuten und erkundige Dich! Viel Glück dabei!!

Mitglied inaktiv - 01.09.2003, 16:54



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Hallo Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht erst wenn man 12 Monate voll geabeitet hat. Ich weiß jetzt nicht wie deine Ausbildung dazugerechnet wird. 60% des Bruttolohns mußt du rechnen, dann weißt du was du so an Arbeitslosengeld bekommst. Wegen der Sperre. Denk dran es ist ein Amt und die wollen gute Argumente sehen, warum man kündigen will. Alles Gute Lucia

Mitglied inaktiv - 01.09.2003, 21:00



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Hallo, also ich würde an deiner Stelle beim Arbeitsamt anrufen und des mal erstmal von vorne rein klar stellen. d.h erklären dass Du gemobbt wirst ect. und um RAT bitten. Das kommt schon mal gut an. Oder am besten Termin machen lassen und hingehen. Damit es ja auch schön schriftlich ist. Also Deine Ausbildung wird dazugerechnet und Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nur wieviel , bei 16 Stunden + Lehrlingsgehalt ... also es wird alles brutto "in einen Topf geworfen" und wird durchschnittlicher gerechnet, wieviel geld du letzte 12 Monate zur Verfügung hattest. Abzüglich Steuer, Soziale Abgaben ect. und dann .... eigentlich wenn du deine Abrechnungen zur HAnd hast , kannst Du ja beim Arbeitsamt-Seite nachrechnen wieviel Du ungefähr bekommen würdest. (Also bei mir hat s zum Zeitpunkt fast übereingestimmt!) ICh würde an deiner Stelle dann schon sich erkündigen, wo man noch etwas Unterstüzung holen könnte... vielleicht Wohngeld oder was anderes... Viel Glück Tanja

Mitglied inaktiv - 02.09.2003, 15:17