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kennt sich jemand mit elternzeib abbrechen wegen neuer schwangerschaft aus?

Thema: kennt sich jemand mit elternzeib abbrechen wegen neuer schwangerschaft aus?

hi, habe noch elternzeit von kind 1 bis mai 2014. bin jetzt schwanger, kind 2 soll im sept kommen. kann ich elternzeit 1 einen tag vor beginn mutterschutz kind 2 abbrechen damit ich mutterschutzgeld erhalte? auch wenn ich privat versichert bin? was passiert dann mit den restlichen 7 monaten von kind 1?

von mellomania am 08.02.2013, 10:39



Antwort auf Beitrag von mellomania

Einziger Grund für Abbruch einer einmal beantragten Elternzeit ist der Tod des Kindes. Elterngeld kann man auch gleichzeitig für mehrere Kinder bekommen. Lies mal da: http://www.elterngeld.net/elterngeld-einleitung.html Gruß Trini

von Trini am 08.02.2013, 11:38



Antwort auf Beitrag von Trini

verstehe ich nicht, jetzt lass es mal so sein, dass ich arbeitn MUSS weil ich mich trenne un auf die kohle angewisen bin oder sonst was..das muss doch gehen..ich blick das net..ach mann

von mellomania am 08.02.2013, 12:18



Antwort auf Beitrag von mellomania

Wenn Du Dich trennen würdest, stünde Dir ja weiter Dein Elterngeld zu plus Unterhalt plus Kindergeld plus Betreuungsgeld. Im allerschlimmsten Fall, könntet Ihr ALG 2 beantragen. Der Arbeitgeber het i.d.R. ja eine Elternzeitvertretung eingestellt, deren Vertrag bis zum Ende der Elternzeit läuft. "Dein" Gehalt ist also gerade nicht frei. Trini

von Trini am 08.02.2013, 12:25



Antwort auf Beitrag von Trini

http://www.sozialhilfe24.de/elternzeit/dauer-verlaengerung-beendigung.html Wenn der AG mitspielt, geht es also, aber, da Du privat versichert bist, bekommst Du ja nur ein extrem geringes Mutterschaftsgeld von insgesamt höchstens € 210,-. Da kommst Du sicher besser, in Elternzeit zu bleiben. Trini

von Trini am 08.02.2013, 12:36



Antwort auf Beitrag von mellomania

Das ist nicht möglich,du bekommst dann eg für zwei kids und in manchen bundesländer gibt es dann noch geschwisterbonus...

von ccs am 08.02.2013, 11:42



Antwort auf Beitrag von mellomania

Guck hier in die Suchfunktion, die Frage wird öfters gestellt: http://www.rund-ums-baby.de/recht/

von Pamo am 08.02.2013, 12:29



Antwort auf Beitrag von mellomania

Geht es hier um die Bezugszeit des Elterngeldes (1 Jahr) oder um die Elternzeit nach Bezug des Elterngeldes? Wenn du kein Elterngeld mehr für Kind 1 bekommst, kannst du deine Elternzeit zum Beginn des MuSchu kündigen und bekommst von der KH sowie von deinem AG MuSchuGeld. Dein AG kann sich dieses von der KH erstatten lassen. Deine beendete Elternzeit kann mit Antrag an die Elternzeit des 2. Kindes angehangen werden. Wenn du noch Elterngeld bekommst, würde ich nichts machen.

von Sandri_plus_1 am 08.02.2013, 13:31



Antwort auf Beitrag von Sandri_plus_1

danke, genau DAS wollte ich wissen! ich bekommen kein elterngeld mehr..der kleine wird im mai 2 und krümel soll ende sept kommen...

von mellomania am 08.02.2013, 15:35



Antwort auf Beitrag von mellomania

Hi, mit dem Tag der Geburt des 2. Kindes kann die EZ unterbrochen werden: Elternzeit für ein Kind kann wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet und an das Ende der Elternzeit für das weitere Kind wieder „angehängt“ werden. Der Arbeitgeber kann eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 21.4.2009, Az: 9 AZR 391/08, Abruf-Nr: 091650).   Eine vorherige Beendigung geht nur mit Zustimmung des AG. Wen du privat vers. Bist, macht es aber doch keinen Unterschied, die Einmalzahlung bekommst du eh und die Zahlung des AG richtet sich nach dem Nettolohn der letzten 3 Monate - wenn da nichts war,dann muss er auch nichts zahlen. Gruß, Speedy

von speedy am 08.02.2013, 20:03



Antwort auf Beitrag von speedy

mir gehts eher drum, dass die monate, die sich überlappen, nicht verloren gehen sonder ich möchte versuchen, sie aufzusparen bis mellomini in die schule geht oder so..danke dir!

von mellomania am 08.02.2013, 21:32



Antwort auf Beitrag von mellomania

Du kannst max. 1 Jahr von der "alten" EZ dann direkt an die neue dranhängen. Aufsparen kann man nur das 3. Jahr der EZ, sofern es noch nicht angezeigt wurde und mit Zustimmung des AG. Gruß, speedy

von speedy am 09.02.2013, 13:41