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Kennt sich wer im Mietrecht aus?

Thema: Kennt sich wer im Mietrecht aus?

Ich weiß nicht wohin mit meinem Problem, ich bin ganz aufgeregt, könnte meinen Mann den Kopf abreissen Mein Mann hat eine kleine Eigentumswohnung, die er seit 2007 vermietet hat. Der Mieter zog Anfang 2015 aus. Leider ging das Ganze nicht gut auseinander, der Mieter hat die Zählerstände im Übergabeprotokoll selber ausgefüllt und war dann irgendwann so giftig, dass er nichts mehr ausgefüllt hat und das Übergabeprotokoll auch nicht unterschrieben hat. Eine neue Adresse hat er meinem Mann nicht zukommen lassen und dass mein Mann mal in der Hausverwaltung nachfragt, auf diese Idee kam er nicht. So und jetzt flattert ein Schreiben einer Rechtsanwältin ins Haus, fordern die 1200 Euro Nebenkostenvorauszahlung für 2014 zurück, weil mein Mann dem Mieter keine Abrechnung hat zukommen lassen. Ich kann keinen anständigen Gedanken fassen im Moment und kenne mich auch im Mietrecht so gar nicht aus. Mein Mann ist in der Arbeit. Was haben wir jetzt am Besten zu tun? Wer sich auskennt bitte gerne auch per PN! Danke!

von FlipFlop am 24.05.2016, 15:36



Antwort auf Beitrag von FlipFlop

Ich verstehe, dass du sauer bist, aber das wärest du nicht, wenn du nicht das Briefgeheimnis verletzt hättest. Einen Anwaltsbrief an meinen Mann würde ich nie öffnen. Ansonsten ist der ehemalige Mieter nicht ganz im Unrecht. Nebenkostenabrechnung muss sein. Zählerstände sollte man gemeinsam ablesen. Das hat dein Mann verbockt. Trini

von Trini am 24.05.2016, 16:27



Antwort auf Beitrag von Trini

NIE würde ich einen Brief meines Mannes öffnen! Wie kommst du zu der Annahme? Nun ja, kann man aus meinem Post vielleicht so verstehen. Dem ist natürlich nicht so. Mein Mann hat den Brief noch geöffnet bevor er zur Spätschicht los ist! Zählerstände wurden gemeinsam abgelesen und vom Mieter in Anwesenheit meines Mannes und der Hausverwaltung in das Rückgabeprotokoll eingetragen

von FlipFlop am 24.05.2016, 17:13



Antwort auf Beitrag von FlipFlop

Es klangwwirklich so, als wüsste dein Mann noch gar nichts davon. Wer macht denn die Nebenkostenabrechnung? In meiner ersten Wohnung habe ich sie direkt vom Vermieter bekommen. In Wohnung 2 hat die Baufirma das Hausgeld an die Eigentümer abgerechnet und die haben sie (reduziert natürlich) an uns weitergegeben. Habe gerade mal gegoogelt und kann euch vielleicht etwas Hoffnung machen. www.mineko.de/nebenkostenabrechnung-nach-umzug/ Trini

von Trini am 24.05.2016, 17:51



Antwort auf Beitrag von Trini

Ja du hast recht, wenn ich mein Post nochmal lese, dann klingt es wirklich so als hätte ich den Brief aufgemacht. Da hab ich mich in meiner Verwirrung recht unglücklich ausgedrückt. Die Nebenkostenabrechnung wird von der Hausverwaltung übernommen und wird dann auf die jeweiligen Wohnungen abgerechnet. Dies wird dann an jeden Eigentümer geschickt und entweder vom Eigentümer bezahlt oder eben vom Vermieter in Gegenrechnung mit den Nebenkostenvorauszahlungen.

von FlipFlop am 24.05.2016, 19:47



Antwort auf Beitrag von FlipFlop

Wie in meinem Link geschrieben, könntet ihr Glück haben. Da ist doch das Rechenbeispiel mit den Fristen. Trini

von Trini am 25.05.2016, 07:16



Antwort auf Beitrag von FlipFlop

Im Prinzip muss der Vermieter spaetestens nach 12 Monaten abrechnen, wenn fuer 12 Monate abgerechnet wird. Hat der Vermieter die Ueberschreitung der Frist nicht zu vertreten, weil der Mieter z.b. unbekannt verzogen ist, kann sich die Frist verlaengern. Es kann auch hoechstens dazu kommen, dass evtl Nachzahlungen nicht mehr eingefordert werden koennen. Komplett zurueckfordern kann der Mieter die NK nicht. Lasst euch beraten.

von wolfsfrau am 24.05.2016, 17:49



Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Die Nebenkostenabrechnung von 2014 beläuft sich auf knapp 75 Euro, die der Mieter noch bekommen muss. Nun ja, ich weiß nicht, ob das als unbekannt verzogen gilt, wenn wir zwar keine Anschrift bekommen haben, aber die Hausverwaltung schon eine Adresse hatte. Ja beraten lassen klingt gut. Weiß zwar noch nicht wo, aber wird sich schon was finden.

von FlipFlop am 24.05.2016, 19:52



Antwort auf Beitrag von FlipFlop

Hausverwaltung? Wenn ihr das abgegeben habt machen die doch auch die Abrechnung?

von wolfsfrau am 24.05.2016, 20:11



Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Ja die Abrechnung wird von der Hausverwaltung gemacht und dann an jeden Eigentümer verschickt und wenn der Eigentümer die Wohung vermietet hat, dann muss er die Abrechnung mit dem Mieter selber machen.

von FlipFlop am 24.05.2016, 21:01