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Kind 1 Jahr, bleibt nicht bei Tagesmama

Thema: Kind 1 Jahr, bleibt nicht bei Tagesmama

Hallo, ich suche seit einigen Tagen schon das Forum ab, finde leider nichts zu meiner Situation. Wir befinden uns mit unserem Sohn in der Eingewöhnung bei der Tagesmutter, den ersten Tag bin ich mit ihm dort geblieben für 1 Std. am zweiten habe ich Ihn gebracht & bin nach 5 min gegangen. Das hat gut funktioniert und habe Ihn 2 Std. später wieder geholt. Habe mich schon gefreut das alles so super funktioniert mit ihm. Den Tag darauf funktionierte aber gar nichts mehr, er wollte nicht zu Ihr, sie durfte Ihn nicht hoch nehmen, gibt sie Ihm sein Essen auf den Teller isst er es nicht, nimmt kein Spielzeug von Ihr, gibt Ihr auch keines. Verlasse ich nur den Raum schreit er sofort, krabbelt hinter her. Gehe ich zur Tür dreht er komplett durch, lässt sich nicht berühren, ablenken, NICHTS! Es ist mittlerweile so schlimm das er nicht mehr alleine bei seinem Vater bleibt, Nachts um die 7x aufwacht, bitterlich weint & sich erst mal nicht beruhigen lässt. Er wird am 7.11 1 Jahr. Ich bin erst einmal Arbeitslos, mein unbefristeter Vertrag lief während meiner Elternzeit aus. Ich bin schon nur auf 20-25 Std. gemeldet, allerdings kann ich mein Kind so nicht bei der Tagesmutter seinem Schicksal überlassen. Findet sich ein Job muss ich diesen ja sofort antreten & darf Ihn nicht ablehnen. Eine Elternzeit Verlängerung klappt nicht da ich ja keinen Arbeitgeber habe, das hatten wir bereits abgeklärt. Wir sind total ratlos was wir tun können & hoffen wir finden hier Hilfe

von Ca.arina am 25.10.2021, 06:26



Antwort auf Beitrag von Ca.arina

ei Kind ist nciht soweit...erst mal job finden dann nachdenken

von Okypete am 25.10.2021, 09:35



Antwort auf Beitrag von Okypete

aber was bringt mir denn der Job wenn mein Kind nicht bei der Tagesmutter bleibt? Wenn ich einen Job habe, MUSS er ja hin ob er dann dort bleiben möchte oder nicht Das möchte ich ja eben umgehen und fragte nach einer Lösung für uns beide.

von Ca.arina am 25.10.2021, 10:11



Antwort auf Beitrag von Ca.arina

Ich denke es wäre gut, wenn ihr ein wenig Pause macht. Wenigstens ein paar Wochen. Erst Mal zur Ruhe kommen und dann frisch und neu wieder in die Eingewöhnung starten. Jetzt klappt nichts. Es wird sich so leicht auch nicht ändern lassen. Alternativ kannst du natürlich versuchen so lange mit da zu bleiben, bis sich dein Kind aklimatisiert hat und du ruhig gehen kannst. Und zu einem neuen Job: keinen Job muss man am nächsten Tag antreten. Man kann doch immer verhandeln und sagen, dass man erst in vier oder sechs Wochen beginnen kann. Da wäre ich jetzt entspannt. Versuch da erst Mal für dich und dein Kind Ruhe rein zu bringen. Denn du bist wahrscheinlich schon genervt und angespannt wenn es zur TaMu geht. Das überträgt sich auf dein Kind. Und zum Abschluss nur eine kleine Besserwisserei : ein unbefristeter Vertrag läuft nicht aus. Dann war er befristet und ist ausgelaufen.

von sarahT am 25.10.2021, 12:26



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Vielen lieben Dank! Ja nicht nur, Nachbarn stressen auch weil der kleine jetzt eben oft weint sobald ich alleine nur auf‘s Klo gehe oder wie beschrieben Nachts. Da kommt gerade so einiges zusammen, neue Wohnungssuche und und und. Dein Schreiben hilft mir gerade so sehr Oh, ja. Meinte natürlich befristet danke für die Verbesserung!

von Ca.arina am 25.10.2021, 12:40



Antwort auf Beitrag von Ca.arina

Ihr macht die Eingewöhnung im Hausruckverfahren und wundert euch dann das es nicht klappt? OK????? Muss man nicht verstehen. Eigentlich wäre es normal gewesen erst einmal die ersten Tage!!!! nicht den ersten Tag dort mit dem Kind zusammen zu bleiben. Und dann die ersten Trennungen über wenige Minuten zu gestalten und langsam auszuweiten. Mein Rat, schleunigst mal ein paar Schritte zurück und dann langsam angehen. Am besten, wenn möglich, macht das nun auch der Papa. Und klar, da du keine EZ hast, hast du ein Problem ab dem ersten Geburtstag. Den ohne Betreuung auch keinen Anspruch auf ALG1, damit wirst du dich dann entweder auch selbst versichern müssen oder sofern möglich über deinen Mann. Noch besser wäre es gewesen die letzten beiden Basismonate als 4 EG-Plusmonate zu nehmen um den Druck herauszunehmen. Das ist aber jetzt gelaufen. Eigentlich hast du schon Glück das du mit der Eingewöhnung vor dem ersten Geburtstag starten durftest.

von Felica am 25.10.2021, 16:51



Antwort auf Beitrag von Felica

Laut Tagesmutter hat Sie so die besten Erfahrungen gemacht. Hat bei meinem Kind halt nicht geklappt, die anderen Tage war ich ja wieder mit dort da er mich nicht gehen lassen hat. Bin also nicht gegangen wenn er nach mir geschrien hat. Papa geht nicht, arbeitet im 4-Schicht System. Ok. Also kann ich einfach unbezahlt zuhause bleiben solang ich versichert bin? Wie sieht das dann danach aus, wenn er bei ihr bleibt? -kann ich mich dann Arbeitslos melden oder ist der Zug dann abgefahren? Also wenn ich nur 1 Jahr EZ nehme & nach diesem Jahr wieder arbeiten müsste, würde das ja ohne Eingewöhnung vor dem vollenden des 1. Lebensjahr gar nicht klappen? Also wieso sollte dies nicht möglich sein, vor allem bei einer Tagesmutter. Habe mich extra deshalb für keine Krippe entschieden.

von Ca.arina am 26.10.2021, 06:09



Antwort auf Beitrag von Ca.arina

Vielleicht ein bisschen diplomatischer formuliert: ich glaub auch, das ging deinem kleinen zu schnell. Ihr braucht einen Reset, der muss erst seine Sicherheit zurückgewinnen können. Also Pause mit der Fremdbetreuung, nächster gemeinsamer Besuch bei der TaMu vielleicht in zwei Wochen. Ich drücke euch ganz doll die Daumen! Wegen Job: würde ich auf mich zukommen lassen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass nach einer kleinen Pause die Fremdbetreuung viel besser klappt. Wenn dann ein Jobangebot kommt, „muss“ es auch klappen. Das ist häufig hilfreich, hab ich den Eindruck. Aber erst mal Pause für den kleinen und auch für dich.

von HHKatha am 26.10.2021, 07:16



Antwort auf Beitrag von Ca.arina

Du hast erst einen Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag. Deshalb startet dann auch erst die Eingewöhnung. Damit man dann noch 2 Monate dafür hat, gibt es ja 14 Monate EG. Niemand sagt aber, das sie Mutter die Eingewöhnung machen muss. Genauso gut kann sie nach dem Jahr EG wieder in TZ einsteigen, in der Zeit wo sie arbeitet, kann der Papa dann betreuen. Voeke Einrichtungen sehen es sogar lieber wenn der Vater die Eingewöhnung macht, weil es oft deutlich besser läuft. Er kann dann seine beiden Monate EG nutzen. So im Idealfall. In vielen Gegenden ist es sogar so, das man nur im August Plätze bekommt, da müssen viele Eltern oft deutlich mehr Monate überbrücken. Wenn ihr es euch leisten könnt, kannst du solange daheim bleiben wie du magst. ALG1 bekommst du ohbe kindeebetreuung sowieso nicht. Bist dann Hausfrau.

von Felica am 26.10.2021, 19:11



Antwort auf Beitrag von Felica

@Felicia, du schreibst Damit man dann noch 2 Monate dafür hat, gibt es ja 14 Monate EG Ist das so? Ich meine, dass die zwei „Extra-Monate“ vielmehr der Motivation der Väter dienen, ebenfalls Elternzeit zu machen. Die kann man ja auch während der ersten 12 Monate parallel nehmen (oder beide Eltern nehmen gar sieben Monate parallel und dann ist Schluss mit Elterngeld). Das würde bei deiner Begründung nicht sinnvoll sein.

von HHKatha am 26.10.2021, 22:11



Antwort auf Beitrag von HHKatha

Ja und nein. Sie dient auch dazu das eben Eingewöhnung und Wartezeit auf freien Platz abgesichert sind. Hier die EG-Kasse rät sogar teils dazu, wenn Kinder nicht im Sommer geboren sind, das mit einzuplanen bei der Verteilung des EG. Selbst erlebt und wurde auch so bei einem Vortrag dazu von denen so bestätigt. Wie gesagt, hier gibt es zu 90% und mehr nur Plätze im August. dann wenn die Älteren zur Schule wechseln und die jüngeren nachrücken können. In wenigen Fallen hat man Glück und bekommt noch einen Platz weil Familien weggezogen sind. Die Regel ist das aber nicht. Man muss die Kinder auch bis Dezember des Vorjahres anmelden. Im Februar erfährt man dann ob es geklappt hat. Und klar kann man das EG auch anders verteilen, Kollegin von mir hat es beim ersten Kind so gemacht und beim zweiten auch wieder. Aber das machen halt oft die wo Großelter aufpassen können. Ich selbst zB hatte auch 14 Monate EG, ein Monat ohne Einkommen in dem dann die Eingewöhnung war und die der Vater dann weitergemacht hat weil ich wieder arbeiten war. Beim ersten Kind hatte ich auch noch den Fehler gemacht das mit der Eingewöhnung nicht zu berücksichtigen. Weitere Bekannte hat das so gelöst das sie eine Mischung aus EG Plus und Basis-EG hat. Ihr Mann ebenso. So haben sie einen Teil der Zeit zusammen und überbrücken fast 6 Monate. Damit startet sie dann erst nach fast 1 3/4tel Jahr wieder durch, auch dann aber erst mal in TZ. Aber sie fangen nicht nur Eingewöhnung ab, sondern auch den ersten Herbst/Winter und damit häufigere Krankenzeiten. Auch sie hat es beim ersten Kind noch anders gemacht. Klar dient es auch der Motivation, aber eben nicht nur.

von Felica am 27.10.2021, 11:54



Antwort auf Beitrag von Felica

Vielleicht ist das wohnortabhängig? Obwohl - warum überhaupt sollte man nicht früher starten "dürfen"? Aus drei verschiedenen Bundesländern weiß ich jedenfalls, daß es kein Problem ist, wenn vor dem 1. Geburtstag mit Kita / Tagespflege begonnen wird. Natürlich wird dann auch vor dem 1. Geburtstag eingewöhnt. Bloß, weil man keinen Anspruch hat, kann man ja nicht trotzdem einen Platz bekommen (z.B. im ersten Lebenssommer des Kindes... aber eben auch zu anderen Zeiten). Wozu sonst sollte es auch Kitas geben, die Kinder ab einem Alter von 3 oder 4 Monaten nehmen?

von auf der Reise am 11.11.2021, 00:21



Antwort auf Beitrag von Ca.arina

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von mellomania am 25.10.2021, 20:52



Antwort auf Beitrag von mellomania

bereits beantwortet, war natürlich befristeter gemeint..

von Ca.arina am 26.10.2021, 06:04



Antwort auf Beitrag von Ca.arina

Also: setzt nochmal aus und geht kleinschrittiger ran. Dein Kleiner soll Lernen: ich geh zur Tagesmama und meine Mama holt mich dann wieder ab wenn sie fertig ist. Er hat aber gelernt: Meine Mama bringt mich dorthin und geht dann (Trennungsangst). Das implementiert das er in deiner Gegenwart die Umgebung erkunden kann und eine Beziehung zur Erzieherin aufbauen kann. Erst wenn sie eine halbwegs stabile Beziehung haben, kannst du gehen und er lässt sich von der Bezugsperson dort beruhigen und ablenken. Das wird alles. Ich drücke die Daumen! Und frohe Weihnachten

von Mamamaus97 am 17.12.2021, 19:25