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Kind krank-- Krankengeld - Frage

Thema: Kind krank-- Krankengeld - Frage

Hallo, ich bin verwirrt: Kind war krank, am ersten Tag waren wir beim Arzt und der hat es ab dem Tag für 3 Tage krankgeschrieben (braucht Betreuung). Am ersten Tag haben Mann und ich normal gearbeitet, da Erkrankung erst nach meinem Feierabend anfing. Am 2. und 3. Tag hat mein Mann sich krankschreiben lassen zum Betreuen des Kindes. Der Arbeitgeber bezahlt nun meinem Mann den ersten Krankheitstag des Kindes nicht, weil der Krankenschein für 3 Tage war. Also kriegt er für den Tag nur 80 % (stimmt das?), obwohl er ja normal gearbeitet hat. Versucht der Arbeitgeber jetzt die Krankenkasse abzuzocken oder was? Arbeitgeber behauptet, auf dem Krankenschein standen 3 Tage, also sind es auch 3, und dass er an einem davon gearbeitet hat, interessiert sie nicht. Ich denke, am Montag können wir das über die Krankenkasse klären, aber mir kommt das echt komisch vor und ich würde gerne hören, was ihr denkt. Danke, Ciao Biggi

Mitglied inaktiv - 22.11.2008, 21:39



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Hi, sowas ähnliches hatte ich auch mal. Wenn auf dem Krankenschein 3 Tage stehen müssen sie es so abrechnen oder gar nicht. Denn die KK erstattet ja die vollen 3 Tagen (unter 3 Tagen braucht man oftmals kein Schein), schliesslich steht auf dem Schein keine Uhrzeit. Anständig wäre es aber, wenn die Differenz bezahlt würde, denn sonst bereichert sich der AG ja tasächlich um einen Arbeitstag! Mein Chef hat aus Kulanz einfach bezahlten Urlaub gegeben. Ich würd aber trotzdem nochmal bei der KK nachfragen. Schadet ja nicht.

Mitglied inaktiv - 23.11.2008, 09:05



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Ich denke, ihr hättet schon beim Ausstellen der Krankschreibung drauf achten müssen, dass der Schein ab dem Folgetag gilt. Aber hinterher ist man immer schlauer :-/

Mitglied inaktiv - 23.11.2008, 09:28



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Hallo, nein, das ist nicht korrekt. Wenn Dein Mann den Tag nicht in Anspruch genommen hat, müssen sie ihn ganz normal bezahlen. Bei uns ist es so, dass der AN bei seiner Krankenkasse diese Krankentage "einreicht", das heißt den Verdienstausfall anmeldet. Dann muss der AG ein entsprechendes Formular ausfüllen und der AN bekommt dann nach einer nicht ganz einfachen Berechnungsformel einen Teil des Verdienstausfalls. Da man die Kinderkranktage teilen kann wie man will (hätte ja auch die Mutter einen übernehmen können und der Vater zwei), können auch nur die abgezogen werden, die der AN tatsächlich wegen Kinderbetreuung nicht da war. Insofern handelt der AG unrechtmäßig und das ist auch überhaupt nicht zu begründen, dass er so handelt. Ich würde das nicht akzeptieren. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 23.11.2008, 11:57



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Auf der Rückseite des Krankenscheins (den man bei der KK abgibt), muß man doch ausfüllen, wieviele Krankentage man in Anspruch genommen hat (bei Euch dann wohl nur 2). Dann müßte doch der Krankekasse auffallen, wenn der Arbeitgeber was anderes berechnet, oder? Ich würde mit dem Arbeitgeber abklären, ob man die "eingearbeitete Zeit" für den 1 Krankentag vielleicht abbummeln kann etc. Oder halt das Ganze mit der Krankenkasse klären. V. G.

Mitglied inaktiv - 23.11.2008, 14:09



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Hi, vielen Dank für die Antworten. Vielleicht haben wir auf der Rückseite nichts ausgefüllt? Ich hoffe, daß läßt sich morgen mit der Krankenkasse / dem Arbeitgeber noch klären. Ciao, Biggi

Mitglied inaktiv - 23.11.2008, 17:57



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Wenn ihr nichts ausgefüllt habt, hätte euch die KK ein Formular geschickt. Den Fall hatte ich vergessliche Nudel schon.

Mitglied inaktiv - 23.11.2008, 20:11



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Hi, es war so: ich habe da heute ein bisschen was aufgewirbelt... Wir hatten nix ausgefüllt (ehrlich gesagt haben wir uns einfach auf den AG verlassen), und Arbeitgeber hat es tatsächlich falsch an die Krankenkasse weitergegeben. So, als ob mein Mann an den 3 Tagen hätte arbeiten müssen... und stattdessen Kind betreut hätte... Also, auch wenn wir (Arbeitnehmer) nix ausfüllen, muß der Arbeitgeber den gearbeiteten Tag natürlich bezahlen (und sich nicht von der Krankenkasse den Lohn holen), egal, was auf dem Krankenschein steht. Der Arbeitgeber ist schon verantwortlich zu wissen, wann wer gearbeitet hat und wann hätte arbeiten sollen, und stattdessen krankes Kind betreut hat. Die Angestellte beim Arbeitgeber, die das weitergegeben hat an die Krankenkasse, hat das wohl nach meiner jetzigen Einschätzung nicht bewußt gemacht, sondern es war wohl ein Fehler (und keine Abzocke) Öhh... oder auch doch???? Wer weiß: sie hat mich mit meiner Ansage: "Krankenkasse weiß Bescheid!!!" dann mit Ankündigung auf Lautsprecher gestellt, (wohl, damit Ihr Chef mithört?) Die Firma ist in der Gastronomie, also eher gerinne Gewinnspanne, schätze ich... (mir tut das jetzt ein bißchen leid, daß ich sehr rabiat mit ihr war, und ich werde mich ohne Lautsprecher morgen bei ihr persönlich entschuldigen) Sie haben das UMGEHEND korrigiert, aber nur intern. Wir sollen die Korrektur, die uns als Email - Ausdruck vorliegt, SELBST an die Kasse weitergeben. Kasse wiederum weiß wegen meines Anrufes ja Bescheid. Ob der Arbeitgeber dann den angeblichen Krank-wegen-Betreuung-Tag tatsächlich auch bezahlt, müssen wir dann sehen. Übrigens hatten wir von der ganzen Aktion keinen finanziellen Vorteil ;-) Immerhin wissen wir jetzt, wie es geht. Ciao Biggi

Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 00:00