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Kind krank - Muss ich die Zeit nacharbeiten?

Thema: Kind krank - Muss ich die Zeit nacharbeiten?

Hallo! Mein Arbeitgeber zieht bei einem Kind-krank-Tag (mit Attest) den kompletten Arbeitstag vom Stundensatz ab. Das heisst, die Stunden werden als Minusstunden gezählt und müssen nachgearbeitet werden. Ist das gesetzlich zulässig? Die sogenannten Kind-krank-Tage habe ich laut Arbeitsvertrag nicht. Ist das ganze nicht eine gesetzliche Regelung? Und damit unwirksam? Die Kind-krank-Tage sind doch gerade dafür da, dass man "unbeschwert" zu Hause bleiben kann und NICHT dafür arbeiten muss. Mir geht es bei dieser Frage nicht um die Lohnfortzahlung (durch die Krankenkasse), sondern einzig um die zu leistende oder nicht zu leistende Arbeitszeit. Abgesehen davon wüßte ich gar nicht, wie ich z.B. 5 Kind-krank-Tage nacharbeiten sollte, in dem engen Rahmen der Kinderbetreuung...

Mitglied inaktiv - 08.01.2009, 20:20



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Das Kind ist 3 Jahre alt, und es war der erste Kind-krank-Tag überhaupt.

Mitglied inaktiv - 08.01.2009, 20:26



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Wenn Du in der gesetzlichen Krankenkasse bist, mußt Du das Attest vom Arzt auf der Rückseite ausfüllen und bei Deiner Krankenkasse vorlegen. Dein Arbeitgeber bekommt nur eine Kopie von dem Attest. Die Krankenasse erfragt dann bei Deinem Arbeitgeber den Verdienstausfall und ersetzt Dir diesen zu einem bestimmten Prozentsatz abzgl. Sozialabgaben. Die 10 Tage stehen Dir m. E. gesetzlich zu. Vielleicht meint Dein Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber die Kind-krank-Tage nicht bezahlt. Das ist ja was anderes und muß drin stehen, damit Du überhaupt einen Anspruch hast, von der Krankenkasse Geld zu bekommen. Ansonsten muß nämlich der Arbeitgeber zahlen. V. G.

Mitglied inaktiv - 08.01.2009, 22:28



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Es geht bei meiner Frage nicht um das Geld. Das hatte ich geschrieben. Bitte richtig lesen. Es geht allein um die ArbeitsZEIT ! Sind die Minusstunden zulässig oder nicht? Gerade dann, wenn der Arbeitgeber den Tag gar nicht bezahlt, sondern die Krankenkasse.

Mitglied inaktiv - 08.01.2009, 22:51



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Mit Minusstunden kenne ich mich nicht aus. Aber die Minusstunden bedeuten doch wohl, dass Du weniger verdienst, wenn Du sie nicht nacharbeitest. Und diesen Verdienstausfall übernimmt dann die Krankenkasse. Oder irre ich mich da? V. G.

Mitglied inaktiv - 08.01.2009, 22:55



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Hallo, ich kenne es so, dass einem pro Kind (bis 12 Jahre)10 Tage im Jahr zustehen, in denen man mit den Kindern die krank sind zu Hause bleiben darf. Man bekommt doch eine Krankschreibung fürs Kind, wobei wie ja sicher auch in deinem Fall die KK die 80 % vom Lohn weiterzahlt. Krankschreibung bedeutet doch eine Freistellung von der Arbeit, in dem Falle, um dein krankes Kind zu betreuen. Ich habe mal Überstunden genommen, um mein krankes Kind zu betreuen, weil ich soviele Stunden hatten und normales Gehalt hatte und nicht nur die 80%. Finde ich ne Frechheit von deinem AG. Unterliege selbst dem kirchlichen Tarifvertrag, weiß nun aber nicht, was bei dir zutrifft. Falls es einen Tarifvertrag für dich gibt solltest du da nachschlagen. Weiß aber nicht, wie es z.B. bei privaten AGs ist. Würde vielleicht nochmal bei der KK nachfragen, vielleicht können die Auskunft geben. LG jojomama

Mitglied inaktiv - 08.01.2009, 23:31



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Hi, bin kein Jurist aber sowas, aber soweit ich das verstehe (laut § 45 SGB V) ist Kind krank genauso zu werten, wie wenn du krank wärst, also keine Minusstunden. - rein rechtlich jedenfalls - Ich hab einmal einen Kind-Krank-Tag durchgesetzt, aber nur weil mein alter Arbeitgeber mir zu blöd kam. Seit in Teilzeit arbeite, ist es für mich selbstverständlich, das immer auszugleichen. Die Arbeit bleibt ja sowieso liegen. Ich finde, es ist ein Geben und Nehmen mit dem Arbeitgeber. Schließlich bin ich froh, dass ich - trotz Teilzeit - einen qualifzierten Job habe. So lasse ich auch absichtlich immer so 3-5 Übertage (auf einzelne Stunden rechne ich eh nicht) stehen; zu meiner eigenen Sicherheit, falls ich doch mal akut zu Hause bleiben muss. (ist aber dank supertoller flexibler Kinderbetreuung noch nie vorgekommen!).

Mitglied inaktiv - 09.01.2009, 08:08



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Hallo, nein Minusstunden sind nicht zulässig, Du bekommst für den Tag allerdings kein Geld. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen dann pro Kind 10 Tage im Jahr eine Art Krankengeld (dürften um die 80% des Nettogehalts sein). Gruß, Renate

Mitglied inaktiv - 09.01.2009, 08:47



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Wirst du nach Stunden bezahlt ? Dann muss er natürlich die Std. abziehen, da du sie von der KK bezahlst bekommst. Also bekommst du weniger Gehalt. Nacharbeiten mußt du natürlich dein Arbeitspensum, aber nicht die Stunden an sich.

Mitglied inaktiv - 09.01.2009, 08:59



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Hi, du mußt die Zeit nicht nacharbeiten, und die Krankheitstage stehen dir gesetzlich zu, Vertrag hin oder her. Ich weiß nicht genau wieviele, kannst ja mal googeln. Ich arbeite mein Pensum auch nach, wenn sowas ist, abends (ich arbeite eh von zuhause, und noch dazu macht der Job mir Spaß), oder halt im Büro, je nach Job, aber wenn du Arzthelferin bist, ist der Tag futsch, und deine Kollegin muß es mitarbeiten, oder wenn in der Fabrik, genauso. Ich bin mir auch sicher, daß die Lohnfortzahlung von der Kasse nicht 80 % vom Netto Gehalt ist, das ist weniger. (aber auch da mußt du googeln) Jedenfalls mußt du keine Stunden nacharbeiten. Das ist 100% sicher. Problem ist halt nur auch, man will es sich mit dem Arbeitgeber nicht verscheißen... (entschuldige die Ausdrucksweise) Ciao Biggi

Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 01:03