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Kind kranktage , wenn kind privat und Mama gesetzlich?

Thema: Kind kranktage , wenn kind privat und Mama gesetzlich?

Wollte mal nachfragen, ob einer ,weiß wie das geregelt ist, da ich jetzt zwei unterscheidlich Infos bekommen habe. Die eine besagt, daß wenn ein Kind krank ist und ich deswegen zu Hause bleiben muß, ich keine Kindkranktage von meiner KK bezahlt bekomme. Die andere, daß wenn das kind privat versichert ist , ich Pech habe und ich unbezahlten Urlaub nehmen muß oder halt Überstunden abbauen. Wer hat die Konstellation oder kennt sich da aus? Vielen Dank Moni

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 12:27



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Letzteres ist richtig. Dein Kind ist nicht bei dir versichert, deshalb besteht für deine KK auch keine Veranlassung deinen Verdienstausfall zu tragen. Zu Hause bleiben kann von daher auch der Papa. So brauchst weder Urlaub nehmen noch Überstunden abbauen. LG

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 12:56



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Die private KK wird das mit Sicherheit auch beim Papa nicht übernehmen. Es gibt aber doch auch die Möglichkeit, dass die Eltern bei verschiedenen gesetzlichen KK sind, oder? Gilt das mit den 10 Tagen pro Elternteil dann auch nicht mehr? Ich verstehe das nicht ganz. Und im o.g. Fall würden einer Mutter gar keine Kind-Krank-Tage zustehen? Unsere Kids sind seit zwei Jahren auch über den Papa privat versichert. Ich bin in einer BKK. Mittlerweile suche ich wirklich die Vorteile einer privaten KK, denn bisher hatte ich nur Nachteile (Mutter-Kind-Kur kann ich z.B. auch vergessen, weil die Kids "leider" nicht therapiebedürftig sind).

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 13:04



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Danke, bis jetzt haben wir es immer versucht dann halt unsere Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen . Ich arbeite Teilzeit und meist nachmittags, so daß wir dann halt fliegende übergabe nachmittags gemacht haben, wenn ich zur arbeit mußte... Er ganz zu Hause bleiben rentiert sich nicht, da er wesentlich mehr verdient als ich und auch nur unbezahllten Urlaub für nehmen könnte...

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 13:04



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Mutter kind kur ging bei mir, insofern die kids nur als begleitkinder mit gingen und meine gesetzliche das dann übernommen hat. Also das kannst du ruhig probieren, die Kides müssen halt nur als begleitkind dabei sein und eine trennung von Mutter nicht verantwortbar sein...

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 13:07



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Nee, die private des vaters zahlt natürlich auch nicht. Aber es hört sich meistens so an als müssten die Mütter das kranke Kind hüten. Deshalb mein Einwurf :-)

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 13:45



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Es kommt auf die KK des Kindes an. Wenn dein Kind privat versichert ist, dann bekommst du keine Kind-Krank-Tage (dein Mann auch nicht, da die PKVs das prinzipiell nicht zahlen). Wir haben leider diese Konstellation, da ich jetzt in Teilzeit nicht mehr genug verdiene, um in der PKV zu bleiben *heul*. LG, Mari

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 13:12



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Die 10 Kind-krank-Tage stehen Dir zu und Dein AG muss sie Dir gewähren. Allerdings bekommst Du kein Geld von der KK. Ein weitere Haken und unbezahltem Urlaub: Für diese Zeit bist Du nicht über den AG versichert und musst Deine KK komplett selbst zahlen.

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 13:59



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Hallo, Kind-krank kannst Du nehmen soweit ich weiß, Du musst nicht Urlaub oder Überstunden abbauen, aber Du bekommst kein Tagegeld von der Kasse. Allerdings habe ich von einem Urteil gelesen, dass den AG zur Fortzahlung verpflichtet, so er nichts anderes in den Arbeitsvertrag geschrieben hat. Das wurde hier auch mal zitiert. ich weiß nicht, ob das generell galt oder nur für bestimmte Tarifverträge. Grüße Tina

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 23:28



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§ 616 BGB! Wenn der nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde, muss der AG die Vergütung weiterzahlen, wenn der AN wegen einer persönlichen Verhinderung seine Arbeit nicht ausüben kann. Kind krank zählt zu einer persönlichen Verhinderung, allerdings ist die Zahlungsverpflichtung recht schwammig auf "eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" beschränkt. Da geht die Rechtsprechung aber von weniger als 10 Tagen aus. Im übrigen geht die Krankenkasse in ihren auszufüllenden Bögen auch immer auf den Punkt ein, ob eine Vergütungsverpflichtung des AG ausgeschlossen wurde. Sonst würde die gesetzliche KK auch nicht zahlen und das dem Arbeitgeber übertragen. Meist wirde das durch die Lohnbuchhaltung aber so angegeben und die KK zahlt. LG Claudia

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 15:04