Geschrieben von Capri-Sonne am 22.07.2004, 13:18 Uhr |
Kindergartenzuschuss
Fange im Sep. wieder TZ an zu arbeiten, bekomme ein Bruttogehalt + 100 Euro Kindergartenzuschuss, meine Frage bekomme ich die 100 Euro auf mein reines Nettogehalt dazu? Vielen Dank für alle Antworten
Re: Kindergartenzuschuss
Antwort von HeiJak am 22.07.2004, 13:41 Uhr
Hallo,
normalerweise sind Kindergartenzuschüsse brutto=netto, d.h. ja, Du bekommst es auf Dein Netto drauf. Es sei denn, der AG hat was anderes mit Dir vereinbart? Das müßte aber spätestens die Personalabteilung genau klären können. Frag einfach noch mal nach.
Gruss, Johanna
Re: Kindergartenzuschuss
Antwort von tinai am 22.07.2004, 13:55 Uhr
Der AG kann einen Teil oder die ganzen Kosten für die Betreuung eines nicht schulpflichtigen Kindes in einer Einrichtung SV- und steuerfrei erstatten, wenn dieser zusätzlich zum Lohn bezahlt wird (also gestrichen wird, wenn der Bedarf wegfällt). D.h. brutto=netto, sofern die Kosten für den Kindergarten tatsächlich 100 Euro oder mehr betragen. Darüber müsstest Du eigentlich einen Kostennachweis Deinem AG geben (übrigesn auch Verpflegungskosten in der Kita gehören mit zu den erstattungsfähigen Kosten).
Sollte der Kindergartenzuschuss aber die tatsächlichen Kosten übersteigen, wäre zumindest der Überschuss voll sv- und steuerpflichtig.
Gruß Tina
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Noch mal an benedikte wegen beihilfe*sorry*
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Danke für eure Antwort zum Mutterschutz, hier aber noch ne Frage:
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