Hallo,
ich arbeite 6 Nächte a 9,25Std. als Nachtwache im Altenheim.
Jetzt habe ich, wg Windpocken, einen Kinderkrankenschein über meine ersten 3 Nächte.
Werden mir die Stunden als "gearbeitet" angerechnet mit 27,75 Std, oder nicht?
Oder muss ich dann immer noch 6 Nächte diesen Monat arbeiten?
Bezahlt wird ja von der Krankenkasse.
Ich hab noch nie eine KinderKS gehabt, bin im Moment etwas konfus, weil jeder was anderes sagt.
Danke
Mamavon3en
von
mamavon3en
am 02.12.2011, 11:58
Wenn Du selbst krank bist, musst Du ja auch nicht nacharbeiten.
Trini
von
Trini
am 02.12.2011, 12:31
Hallo,
nein, korrekterweise bist Du unbezahlt frei gestellt, den Lohnausfall zahlt die Krankenkasse, wenn keine sonst im Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes übernehmen kann.
Den Lohnausfall zahlt die Krankenkasse, bescheinigen muss den der AG.
Wenn die Krankschreibung aber auf nächte Fällt, die Du eh nicht hättest arbeiten müssen (da bin ich nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe), musst Du die 6 NÄchte natürlich noch arbeiten.
Grüße Tina
von
Tinai
am 02.12.2011, 15:58
Bist du auf 400€ Basis angestellt?
Mitglied inaktiv - 02.12.2011, 18:45
Bei uns gilt das, was im Dienstplan steht. Fallen also die Kindkranktage auf Arbeitstage/nächte, dann wird man unbezahlt freigestellt. Fallen sie jedoch auf freie Tage hätte man Pech, bzw. würde ich dann den Krankenschein gar nicht bei der KK eingereichen.
LG D und gute Besserung.
von
dee1972
am 02.12.2011, 21:48