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Kinderkrankenschein- Frage

Thema: Kinderkrankenschein- Frage

Hallo, ich arbeite 6 Nächte a 9,25Std. als Nachtwache im Altenheim. Jetzt habe ich, wg Windpocken, einen Kinderkrankenschein über meine ersten 3 Nächte. Werden mir die Stunden als "gearbeitet" angerechnet mit 27,75 Std, oder nicht? Oder muss ich dann immer noch 6 Nächte diesen Monat arbeiten? Bezahlt wird ja von der Krankenkasse. Ich hab noch nie eine KinderKS gehabt, bin im Moment etwas konfus, weil jeder was anderes sagt. Danke Mamavon3en

von mamavon3en am 02.12.2011, 11:58



Antwort auf Beitrag von mamavon3en

Wenn Du selbst krank bist, musst Du ja auch nicht nacharbeiten. Trini

von Trini am 02.12.2011, 12:31



Antwort auf Beitrag von mamavon3en

Hallo, nein, korrekterweise bist Du unbezahlt frei gestellt, den Lohnausfall zahlt die Krankenkasse, wenn keine sonst im Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Den Lohnausfall zahlt die Krankenkasse, bescheinigen muss den der AG. Wenn die Krankschreibung aber auf nächte Fällt, die Du eh nicht hättest arbeiten müssen (da bin ich nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe), musst Du die 6 NÄchte natürlich noch arbeiten. Grüße Tina

von Tinai am 02.12.2011, 15:58



Antwort auf Beitrag von mamavon3en

Bist du auf 400€ Basis angestellt?

Mitglied inaktiv - 02.12.2011, 18:45



Antwort auf Beitrag von mamavon3en

Bei uns gilt das, was im Dienstplan steht. Fallen also die Kindkranktage auf Arbeitstage/nächte, dann wird man unbezahlt freigestellt. Fallen sie jedoch auf freie Tage hätte man Pech, bzw. würde ich dann den Krankenschein gar nicht bei der KK eingereichen. LG D und gute Besserung.

von dee1972 am 02.12.2011, 21:48