Hallo zusammen,
mein Kleine war krank und ich musste natürlich zuhause bleiben. Habe auch beim Stundenzettel Kindkrank und 0 Stunden eingetragen. So weit so gut, das Kinderkrankengeld bekomme ich ja dann von der Krankenkasse für die Tage.
Nun will mir aber meine Chefin je Tag den ich mit Kind krank war 6 Stunden von den Ist-Stunden des Monats abziehen. Das ist doch nicht richtig!?
Wie gesagt ... 0 Stunden... ich wurde ja die Tage ja lediglich freigestellt, also auch keine Lohnzahlung für die Tage. Da kann die Chefin doch nicht noch einfach von den anderen Stunden was abziehen. oder?
von
Franzi86
am 05.05.2014, 19:29
Verstehe ich das richtig?
Tag 1: 6 stunden gearbeitet
Tag 2: Kind krank, nicht gearbeitet, 0 Stunden eingetragen, Krankengeld erhalten
Chefin will die 6 Stunden von Tag 1 abziehen?
--> geht nicht
Sie dürfte nur abziehen, wenn du Überstunden abgefeiert hättest als dein Kind krank war. War aber nicht so, also Abziehen geht nicht.
Habt ihr vielleicht ein Missverständnis?
Gruß
von
manira
am 05.05.2014, 21:11
Ich würd das nun so verstehen, dass sie die Tage von den Monatsstunden abzieht un das ist doch richtig. Angenommen du arbeitest 120 STd. im Monat die du bezahlt bekommst, also 6 Stunden am Tag. Dann ist dein Kind 2 Tage krank, dann ist es doch logisch, dass sie 12 Stunden von den 120 abzieht, denn diese 12 STunden bekommst du teilweise von der KK erstattet aber nicht noch zusätzlich bezahlt.
von
Luni2701
am 05.05.2014, 22:41
Also ist es richtig, dass die Stunden abgezogen werden.
Allerdings dürfen Dir keine Über- bzw. Mehrarbeitsstunden gekürzt werden.
Trini
von
Trini
am 06.05.2014, 09:32
Hallo
hast du Gleitzeit o. Jahresarbeitszeit o. Normalarbeitszeit?
viele Grüße
von
RR
am 06.05.2014, 15:56
Ich denke, ihr habt da ein Mißverständnis. Da die KK ja den einen Tag bezahlt, zieht ihn dir der AG vom Lohn ab - völlig normal. Also Sollarbeitszeit - 1 Tag Arbeitszeit = Verhältnis voller Monatslohn zu gekürztem Lohn.
Wenn du kein Kind krank genommen hättest, wäre deine Lösung richtig gewesen: Zeit = 0 eintragen bedeutet dann, dass du Zeitausgleich, d.h. Überstundenabbau wählst.
Beides gleichzeitig geht eben nicht.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 06.05.2014, 17:23
Naja da ein Kinderkrankenschein im Prinzip ja nur eine Freistellung von der Arbeit ist um das kranke Kind zu betreuen. Habe ich natürlich auch 0 Stunden für beide Tage auf den Stundenzettel geschrieben. Das heißt die Stunden sind schon ab gezogen. Meine Chefin möchte mir noch zwei weitere Tage abziehen deswegen. Dann würden mir ganze 4 Tage fehlen. Das kann doch nicht richtig sein?
von
Franzi86
am 08.05.2014, 20:55