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Klassisches Dilemma

Thema: Klassisches Dilemma

Hallo, während ich in Elternzeit war, ist mein Arbeitgeber pleite gegangen. Als ich Arbeitslosengeld beantragt habe, hat man mir gesagt, dass ich eine Kinderbetreuung bräuchte, sonst wäre ich ja nicht vermittelbar. Ich hatte auch schon einen Krippenplatz für mein Kind fest zugesichert gehabt. Nun möchte die Krippe einen Nachweis darüber, dass ich arbeite. Es ist zum Mäusemelken!!! Ich bekomme kein Arbeitslosengeld, weil ich keinen Krippenplatz habe, und ich bekomme keinen Krippenplatz, weil ich keine Arbeit habe. Ich komme weder bei der Agentur noch bei der Krippe weiter, beide schalten total auf stur. Das Ganze ist aber doch nicht mein Problem oder Fehler. Kennt diese Situation jemand? Ich weiß nicht vor noch zurück.

von Robatoba am 11.10.2019, 12:18



Antwort auf Beitrag von Robatoba

hat man nicht einen Rechtsanpruch auf einen Krippenplatz auf en würde ich dann mal pochen

von Okypete am 11.10.2019, 16:40



Antwort auf Beitrag von Robatoba

Warum sagst du nicht einfach deine Mama schaut auf das Kind? Hab ich auch gemacht. War null Problem. Wurde nicht überprüft.

von lilly1211 am 11.10.2019, 17:42



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Was ist das denn für ein blöder Rat? Und wenn sie zu Vorstellungsgesprächen muss? Wer kümmert sich ums Kind? Oder sie in eine Maßnahme stecken wollen? Und wenn ihr ein Job angeboten wird? Einen Betreuungsplatz gibt’s nicht von heute auf morgen und die Eingewöhnung kommt ja dann auch noch. LG

von Lewanna am 11.10.2019, 21:29



Antwort auf Beitrag von Robatoba

wende dich an die stadt bzw. den träger. sobald das kind 1 jahr alt ist, hast du einen RECHTSANSPRUCH auf den platz. ob du arbeitest oder nicht. drohe notfalls mit klage.

von mellomania am 13.10.2019, 07:16



Antwort auf Beitrag von Robatoba

Was ich nicht ganz verstehe. Wieso bekommst du kein Arbeitslosengeld? So wie ich das raus lese, warst du vorher in einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und beantragst somit ALG 1. Wieso solltest du das dann nicht bekommen? Da hast du doch Anspruch drauf oder sehe ich da was falsch

von Babyborn18 am 13.10.2019, 19:31



Antwort auf Beitrag von Babyborn18

ALG 1 gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht. Da sie ja ihr Kind betreut kann sie nicht arbeiten. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz. ALG 1 bekommt sie nicht, weil sie keine Betreuung hat und einen Betreuungsplatz bekommt sie nicht, weil sie keine Arbeit hat. Kann ja irgendwie nicht sein. LG

von Lewanna am 13.10.2019, 22:39



Antwort auf Beitrag von Lewanna

Wow, das war mir nicht bewusst... Das ist ja völlig verrückt...

von Babyborn18 am 14.10.2019, 21:32



Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Warum? ALG ist eine Lohnersatzleistung, für die die gleichen Bedingungen gelten wie für den Lohn im Falle von Erwerbstätigkeit. Keine Tätigkeit - kein Erwerb... Wenn man dem Arbeitsmarkt theoretisch nicht zur Verfügung steht, gibt es keine Ersatzleistung.

von kirshinka am 16.10.2019, 08:17



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ja, das verstehe ich. Aber dann müsste sie ja Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Wieso gibt es denn nur mit Job? LG

von Lewanna am 16.10.2019, 15:54