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Komm ich irgendwie um die Mutterschutz-Zeitvorschriften rum?

Thema: Komm ich irgendwie um die Mutterschutz-Zeitvorschriften rum?

Hallo, ich bin Beamtin (Bayern) und schwanger. Jetzt hab ich das Problem, dass ich laut Mutterschutzgesetz nicht mehr nachts (damit kann ich leben) und an Sonn-/Feiertagen arbeiten darf. Dadurch wird es echt schwer, auf genug Stunden zu kommen, weil ich eigentlich im Schichtdienst arbeite. Ich kann nur an den freien Tagen meines Mannes arbeiten, weil ich natürlich so schnell auch keinen Hortplatz für Kind1 bekomme. Und mehr als 8,5 Stunden darf man ja auch nicht arbeiten, oder? Kann man diese bescheuerte Regelung irgendwie umgehen?

von Häsle am 10.12.2013, 13:45



Antwort auf Beitrag von Häsle

Hallo, na eigentlich ist das keine bescheuerte Regelung sondern dient dem Schutz Deines Kindes und Dir. Es kann ausnahmen geben, ich kopiere mal das Mutterschutzgesetz rein. es kommt darauf an, was Du als Beamtin machst, ob Du unter eine hier stehende Ausnahme fällst oder ob Du Deine Tätigkeit und deren Organisation so beschreiben kannst, dass die aufsichtsführende Behörde z.B. zustimmt, dass Du Sonntags arbeitest. (Letzer Unterpunkt). Letztendlich könnte ich mir aber vorstellen, dass Deine persönlichen Betreuungsregelungen der aufsichtsführenden Behörde deutlich weniger wichtig sind als der Schutz der Gesundheit Deines Kindes und Dir, dass Du dies nicht als Begründung anführen kannst. Das bedeutet dann, dass Du eine andere Betreuung finden müsstes (Hort, Tagesmutter, Oma, Freunde von Kind 1, Dein Mann reduziert oder Du reduzierst.) Vielleicht hast Du ja eine Beratungsstelle bei Deiner Behörde, eine Art Personalabteilung oder Personalrat, die Dich genauer beraten können. Viel Erfolg und eine gesunde Schwangerschaft! Sabine § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. (5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, +ie werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de - Seite 6 von 10 - (6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

von JoMa am 10.12.2013, 14:23



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Wobei ich mich bei den Ausnahme-Regelungen schon immer gefragt habe, warum z.B. bis 22.00 Uhr an der Kasse sitzen verboten ist, aber bis 22.00 Uhr mit schweren Tabletts durchs Restaurant hetzen erlaubt ist... Stelle mir zweiteres wesentlich anstrengender vor.

von Oktaevlein am 14.12.2013, 20:56



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passt §8 Abs. 4 MuSchG? Dann kannst du auch weiterhin am Wochenende arbeiten. Gruß, Speedy

von speedy am 10.12.2013, 14:45



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Leider nicht. Wobei im Büro sitzen (mit Kundenkontakt) ja eigentlich viel harmloser ist als die im MuSchG aufgeführten Jobs mit Sonderregelungen. Das hat mich schon in der ersten Schwangerschaft genervt, aber da war ich zeitlich noch flexibler, ohne Kind und nicht in der Pampa wohnend. Danke!

von Häsle am 10.12.2013, 15:04



Antwort auf Beitrag von Häsle

Hm, danke, aber so weit war ich auch schon. Bescheuert finde ich vor allem das Sonntagarbeitsverbot. Den Rest kann ich ja nachvollziehen. Was soll denn am Sonntag so gefährlich oder ungesund sein und am Montag oder Samstag nicht? Da ist eher weniger los. Ich werde mich wohl mal durchtelefonieren müssen. Mein Mann kann seinen Dienstplan nicht frei gestalten. Nur vormittags arbeiten lohnt sich nicht wegen der Fahrtzeit und -Kosten. Hort und Tagesmutter fallen hier aus. Schwiegermutter will nicht dauerhaft betreuen. Ich könnte schauen, ob ich jeden Samstag arbeiten kann, und meine Tochter zu meinen Eltern bringen. Klar kriegen wir das auch so irgendwie hin. Aber nur, weil ich eh nur Teilzeit arbeite. Sonst wäre es definitiv nicht möglich. Lieber wäre es mir, wenn ich wie gewohnt auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfte.

von Häsle am 10.12.2013, 14:58



Antwort auf Beitrag von Häsle

z.B. gilt das Verbot in der Gastronomie nicht. Insofern würde ich einfach schauen, ob Du Sonn- und Feiertagsverbot bei Dir ausschließen kannst. Letztlich geht es um ausreichend Ruhepausen und nicht darum, ob Du montags oder Sonntags arbeitest. Sicher gibt es da eine Möglichkeit.

von Tinai am 10.12.2013, 15:32



Antwort auf Beitrag von Tinai

Danke dir. Ich hoffe, dass ich drumherum komme. Wobei die Bezügestelle sich beim letzten Mal schon bei den Samstagsdiensten blöd angestellt hat (gibt ja ein paar Cent mehr, ist aber bei Schwangeren nicht üblich; halt keine 08/15-Abrechnung). Im Endeffekt sieht meine Arbeit während der Schwangerschaft so aus wie z.B. im Einwohnermeldeamt. Büro mit Kundenverkehr.

von Häsle am 10.12.2013, 16:17



Antwort auf Beitrag von Häsle

Der Sonntag ist heilig, da geht man in die Kirche und basta! Unsere Gesetze sind nun mal so, ist wie mit der Ladenöffnung am Sonntag. Beamtenrecht ist evtl speziell? Bei Angestellten kann man beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahme beantragen, das muß der Arbeitgeber aber unterstützen. Oder man verkneift sich so lange als möglich, dem AG was von der Schwangerschaft zu erzählen, man "soll" das nämlich nur mitteilen, lt. MuSchG, muß aber nicht. (Tip fürs Nächste...) Oder es gibt einen Grund für ein Beschäftigungsverbot, das ist auch für den AG lukrativ, weil Du dann zwar bei vollen Bezügen zu Hause bist, die Kosten aber von der Versicherung des AG getragen werden und auch sofort jemand eingestellt werden kann. Außerdem wirkt es sich nicht negativ auf das Erziehungsgeld aus, im Ggs. zu z.B. Krankheit!

von nörgelmama am 11.12.2013, 01:36



Antwort auf Beitrag von nörgelmama

Ich musste es leider sagen, weil es mir echt dreckig ging. Meine normale Arbeit darf ich in der Schwangerschaft nicht machen, will ich ehrlich gesagt auch gar nicht. BV käme bei uns aus dem selben (Staats-) Topf wie das Gehalt (krank oder gesund). Da ist das egal. BV will ich nicht, ich bin ja froh, dass ich jetzt wieder fit genug bin. Ich gehe auch gerne arbeiten, nur diese Vorschrift nervt. Da werde ich das Telefon glühen lassen.

von Häsle am 11.12.2013, 07:49



Antwort auf Beitrag von nörgelmama

Ich frag mich wie eine schwangere Pastorin das eigentlich handhabt?

von Pamo am 11.12.2013, 08:24



Antwort auf Beitrag von Pamo

keine Ahnung. Häsle, in welchem Amt ist eigentlich sonntags Kundenkontakt?? Trini

von Trini am 11.12.2013, 11:20



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Bei der Polizei ;-)

von Häsle am 11.12.2013, 14:42



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geht es nicht, dass du mit deinem Personalrat sprichst und du aus der Zeiterfassung raus genommen wirst?

von wir6 am 11.12.2013, 09:21



Antwort auf Beitrag von wir6

Das ist alles automatisiert. Ich erfasse meinen Dienstplan, chippe ein und aus, und die Daten werden dann an die Bezügestelle weitergeleitet. Die wissen von der Schwangerschaft, weil sich Schichtzulage usw. dann ändern. Ich muss mich mal schlau machen, ob und wo da der Spießer im System hockt, der aufpasst, dass keine Sonntagsstunden geleistet werden. Allgemein ist der bayr. Staat ja sehr regelhörig und sichert sich gerne nach allen Seiten ab. In der ersten Schwangerschaft waren wir noch in der Stundenerfassungs-Steinzeit. Wenn da der Dienst mal bis 21 Uhr dauerte, hab ich mich (auf Papier) um 20 Uhr ausgetragen und bin halt am nächsten Tag eine Stunde später gekommen. Die Technik macht es komplizierter.

von Häsle am 11.12.2013, 09:40



Antwort auf Beitrag von Häsle

ja, wir haben hier so eine Karte zum einloggen, auch alles automatisch. Aber eine Freundin konnte sich in ihrer Schwangerschaft von der Dienststelle her aus der Zeiterfassung raus nehmen und musste nicht mehr ein- oder ausloggen.

von wir6 am 11.12.2013, 10:24



Antwort auf Beitrag von wir6

Ich werde auf jeden Fall alles versuchen.

von Häsle am 11.12.2013, 11:13



Antwort auf Beitrag von Häsle

Hi, in BaWü gibt es eine Ausführungsvorschrift, die in bestimmten Fällen ausrücklich Sonntagsarbeit erlaubt: § 35 Abs. 3 AzUVO: Im Verkehrswesen und in Krankenpflegeanstalten dürfen Beamtinnen während ihrer Schwangerschaft und solange sie stillen abweichend von Absatz 1 an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Such mal danach, ich denke etwas ähnliches wird es in Bayern auch geben. Gruß, Speedy

von speedy am 11.12.2013, 14:40



Antwort auf Beitrag von speedy

...und Abs. 4: Liegt eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, kann der Dienstvorgesetzte Ausnahmen von Absatz 1 bis 3 zulassen. Da Bayern oft deckungsgleich ist mit BW ist es einen Versuch wert. Gruß, Speedy

von speedy am 11.12.2013, 14:41



Antwort auf Beitrag von Häsle

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-MuSchBVBY2003rahmen&doc.part=X § 9 Abs. 3 und 4 - sollte also mit einer ärztlichen Bescheinigung gehen :) Dazu darf dir nach § 5 Satz 1 kein finanzieller Nachteil entstehen, weil deine bisherigen Schichtdienste nicht mehr möglich sind, d.h. du könntest aufgrund dessen sogar aus der Zeiterfassung herausgenommen werden und damit faktisch weniger Stunden für das gleiche Gehalt machen müssen. Hope this helps, Gruß, Speedy

von speedy am 11.12.2013, 15:56



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Danke, speedy! Das schau ich mir nachher am PC an. Das mit dem finanziellen Nachteil regeln sie, indem man den durchschnittlichen erarbeiteten DUZ ("Dienst zu ungünstigen Zeiten"-Zuschlag) der letzten drei Monate bekommt. Man hat also theoretisch den Vorteil, dass man ohne am Sonntag zu arbeiten ein paar Euro Zuschlag bekommt. Die Stunden müssen trotzdem abgeleistet werden, aber von Mo bis Sa.

von Häsle am 11.12.2013, 16:11



Antwort auf Beitrag von Häsle

... was jetzt an der Arbeit am Sonntag z.B. unzumutbarer oder gar "gefährlicher" sein soll als an anderen Tagen? Klar kann man aus christlicher Sicht sagen, "Sonntag ist heilig" usw., das kann ich sogar z.T. nachvollziehen - ABER hier geht es ja jetzt gar nicht um Glaubens-, sondern um Gesundheitsfragen (= ist der Job riskant für die Schwangerschaft?) !!! Und warum soll es in DIESER Hinsicht schlimmer sein, sonntags im Büro zu hocken als wochentags? Oder warum ist vormittags arbeiten OK, nachmittags aber nicht ("Schichtdienst"), wenn es die gleiche Stundenzahl ist? Ich kam in der Schwangerschaft immer morgens ziemlich schlecht aus dem Bett (bin auch sonst ein Morgenmuffel ;-)) und hätte es gar nicht schlecht gefunden, erst nachmittags zur Arbeit zu gehen... Abends hat mir nie was ausgemacht. Klar verstehe ich Verbote wie das, dass man z.B. nicht schwer heben darf oder die Arbeitszeit nicht zuuu lang am Stück sein darf oder so... Aber diese Zeiten??? Da ist die schwangere Arbeitnehmerin ja u.U. sogar abgehetzter und gestresster (=grössere Belastung und somit auch evt. Risiko für die Schwangerschaft), weil sie ja noch die Betreuungsfrage ihres ersten Kindes irgendwie lösen muss und dann u.U. viel mehr rödelt (Kind irgendwo hinbringen, abholen etc.) als wenn sie die Arbeitszeiten nach ihrem Bedarf regeln könnte... Kannst du nicht die Thematik ganz konkret dem zuständigen Vorgesetzten schildern? Also so, dass klar wird, dass diese Regelung eher eine zusätzliche Belastung darstellt, weil das Betreuungsproblem da ist und dein Mann nicht so flexibel ist von seinen Arbeitszeiten her? Das müssten die doch verstehen - oder...? Herzlichen Glückwunsch übrigens zur Schwangerschaft und alles Gute! :-)

von MM am 12.12.2013, 09:29



Antwort auf Beitrag von MM

Ich vermute mal, das Verbot der Sonntagsarbeit wird als Privileg gesehen, da der Schwangeren die Sonntagsarbeit nicht aufzwingen kann. Übersehen haben die Schwangerenschutzgesetzmacher dabei leider, dass das eben nicht den Präferenzen aller entspricht. Genau wie die Arbeit nach 20h: Manch eine schwangere oder nicht schwangere Nachteule macht das lieber und mit weniger Stress als die Tagschicht. Die Schwangeren werden hier wieder über einen Kamm geschoren.

von Pamo am 12.12.2013, 11:09



Antwort auf Beitrag von Pamo

Vor allem wird den schwangeren Frauen die Verantwortung für sich selber abgenommen. Als ob sie arme, kleine Hascherl sind, die jemanden brauchen, der ihnen sowas sagt. Ich fühlte mich durch die Vorschriften entmündigt. Ich habe während der Schwangerschaften so gearbeitet, wie ich das wollte. Mit meinem Chef habe ich abgesprochen, daß ich Bescheid sage, wenn irgendwas nicht geht. Da wir im Projektteam fast nur "vor Ort" - also nicht in unserem Büro, wo wir eine Zeiterfassung hatten - gearbeitet haben, mußten wir die Stunden sowieso selber aufschreiben. Da hat es dann keinen interessiert, wenn wir mal eine Nachtschicht eingeschoben haben, weil wir die Hauptrechner runterfahren mußten. Ich habe dann halt 8 oder 9 Stunden aufgeschrieben und fertig - dass davon 3 oder 4 Stunden nach 20 Uhr stattfanden war irrelevant.

von Strudelteigteilchen am 12.12.2013, 13:02



Antwort auf Beitrag von MM

Hi, die Begründung leigt klar in einem Gesundheitsschutz für die werdende Mutter. Dabei wird aber vom Regelfall ausgegangen: Schichtarbeit bedeutet lt. Gesetz wechselnde Arbeitszeiten und die körperliche Anstrengung liegt in der Umstellung auf die wechselnden Arbeitszeiten. So gesehen leistet jemand, der immer nachmittags arbeitet - wenn auch in einem Unternehmen, das im Schichtbetrieb organisiert ist - KEINE Schichtarbeit und wird auch eine entsprechende Erlaubnis von der Gewerbeaufsicht erhalten. Ähnlich ist es bei der Sonntagsarbeit, die idR zusätzlich zur Arbeit an den anderen Wochentagen geleistet wird (Bereitschaft etc.), da ist dann die Erholung nicht mehr unbedingt gewährleistet und dadurch wird es wieder anstrengend. Wenn es als Ausgleich eben einen freien Tag unter der Woche gibt, wird auch hier wieder eine Befreiung erteilt. Der Gesetzgeber hat hier einfach nicht weit genug gedacht bzw. es nicht eindeutig formuliert und so kommt es zu den erforderlichen Befreiungen. Gruß, Speedy

von speedy am 13.12.2013, 10:51



Antwort auf Beitrag von speedy

Danke, MM :-) Ich mag diese Bevormunderei überhaupt nicht. Vor allem schert sich sonst keiner darum, wie gut oder schlecht es einem mit den vorgeschriebenen Schichtzeiten usw. geht. Aber als Schwangere ist man plötzlich das Hascherl und somit auch noch der Depp, weil man gezwungen wird, sich an solche Regeln zu halten. Ich hab mir jetzt, wie in der ersten Schwangerschaft, zumindest schon wieder meinen Arbeitsplatz so erstritten, wie es mir passt. Ganz sicher hock ich mich nicht alleine in ein Büro und erledige Deppenaufgaben (die mich eigentlich nix angehen). Von dem her passt das jetzt schon. Ich hab gestern von 11 bis 19:30 Uhr gearbeitet, heute von 6 bis 14:30 Uhr. So werde ich das auch durchziehen. Immer zwei Tage (an denen mein Mann arbeitet) frei, dann zwei Tage w.o. arbeiten usw. Zusätzlich dann noch Samstagsdienste, wo Kind zur Oma geht. Anders funktioniert es nicht. Nächste Woche ruf ich mal bei der Personalabteilung an. Mein Chef macht mir aber wenig Hoffnung. Er handelt eigentlich eh schon gegen die Vorgaben von oben, indem er mir meinen Willen bzgl. Arbeitsplatz lässt. Kein Wunder, dass fast alle Schwangeren gleich mit einem BV wedeln. Ich hab mich schon wieder ein bissl abgeregt, bin aber noch genervt.

von Häsle am 13.12.2013, 18:23