Hallo zusammen,
das Forum ist nicht ganz passend, aber irgendwie habe ich kein passenderes gefunden...
Ich bin Beamtin mit Beihilfeanspruch und daher privat krankenversichert, mein Mann ist Angestellter und gesetzlich versichert. Wer weiß, ob es da die Möglichkeit gibt, dass ich mich während der Elternzeit kostenlos über ihn mitversichern lasse? Habe von den Krankenkassen unterschiedliche Aussagen dazu bekommen... Danke!
von
Chihiro
am 30.08.2016, 13:12
Nein, das geht nicht.
Du bist aufgrund seines Status versicherungsfrei und hast gegenüber deinem Dienstherrn einen Beihilfeanspruch.
Genau nachzulesen in §5 Abs 1 Nr.3 und Nr. 5, Satz 3.
von
Gucci75
am 30.08.2016, 19:00
Xx
von
Gucci75
am 30.08.2016, 19:01
Ich denke schon, dass das geht. Ich habe bei meiner privaten KV die Hauptversicherung gekündigt und eine Anwartschaft abgeschlossen (kann also jederzeit ohne Gesundheitsprüfung zu gleichen Konditionen wieder einsteigen), habe dort weiterhin eine private Zusatzversicherung (Zahnarzt und KH) und bin seitdem bei meinem Mann kostenlos in der gesetzlichen KV mitversichert.
LG
Pearl
von
PearlandMum
am 31.08.2016, 22:54
Dann war ein Sachbearbeiter nicht helle, denn das geht nicht. Könnte spannend werden, wenn das auffällt, dann sind rückwirkend Beitäge fällig. Ist auch tatsächlich in meinen Augen auch moralisch verwerflich. Erst nichts beitragen, Vorteile der PKV genießen und wenn man "nur" Eltengeld bezieht kostenlos abgesichert sein? Das sag ich übrigens als Privatversicherte.
von
Lina_100
am 02.09.2016, 22:58
Das ist kriminell. Hoffentlich fällt es auf und GKV fordert rückwirkend Beiträge für die freiwillige Versicherung.
Dreistigkeit kennt keine Grenzen.
von
Gucci75
am 04.09.2016, 09:54
Boah ist das link. Die rosinen aus beiden Kuchen picken wollen - sowas mieses!
von
kirshinka
am 07.09.2016, 07:33
manchmal liegt man als Beamtin eben schlechter als als gesetzlich versicherte
Du musst Dich weiter privat versichern und hast einen Beihilfeanspruch
als meine Kinder klein waren gab es ja noc ein Elterngeld und da war es richtig bitter- null Einkünfte, dafür die private KV bezahlen
aber tröste Dich- irgendwann arbeitest Du ja wieder
aber jetzt- erstmal löhnen
von
Benedikte
am 05.09.2016, 21:15