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Krankenkasse und Erziehungsgeld

Thema: Krankenkasse und Erziehungsgeld

Hallo Ich stell mich jetzt mal ein bisschen blöd an. Bin zur Zeit im Erziehungsurlaub, meine Tochter ist 10 Monate alt. Werde auch noch das 2. Jahr zu Hause bleiben. Jetzt bin ich Schwanger und habe im Januar ET. Ich denk mal ich von der Krankenkasse kein Mutterschaftgeld bekommen werde, da ich ja da noch im EzU bin. Ich denk mal, das dann, wenn meine 2 Jahr EzU rum sind, die "verlängert" werden wegen den 2. Kind, oder??? Und wie sieht das mit dem Erziehungsgeld aus?? Da müsste ich eigentlich anfang nächstes Jahr einen Antrag abgeben, aber das geht ja nicht da ich es ja noch für das erste Kind bekomme?? So, und wie ist das mit der Krankenkasse, muss ich da anrufen und sagen Hallo ich bin wieder Schwanger oder bekommen die das durch meinen FA mit. Hab da überhaupt keine Ahnung von sowas. Wäre schön wenn mir jemand ein wenig weiterhelfen könnnte. LG Katrin

Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 10:42



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Hallo, du bekommst meines Wissens Mutterschaftsgeld, aber nur den Anteil der KK, er wird also nicht zum Nettolohn vom AG aufgestockt. Du bekommst fuer jedes Kind einzeln Erziehungsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird aufs Erziehungsgeld des zweiten Kindes angerechnet, davon wird also in den zwei Monaten nicht so viel uebrigbleiben. Der Restanspruch Elternzeit deines ersten Kindes verfaellt, mit der Geburt deines zweiten Kindes beginnt auch "dessen" Elternzeit. Fuer die KK bekam man sieben Wochen vor Geburt glaube ich diesen gelben Schein vom FA, den schickt man dann an die KK. Und nach der Geburt eine Geburtsurkunde.. wenn ich jetzt nichts durcheinanderbringe, ist auch schon wieder 9 Monate her bei mir :-) Man moege mich bitte korrigieren, wenn was falsch war. LG Berit

Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 23:28



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Du bekommst auch für das 2. Kind Erziehungsgeld!Habe einige Freundinnen, die "doppelt" bekommen ...du bekommst bei Zwillingen ja auch doppelt...bzw. bei Drillingen dreifach Geld...

Mitglied inaktiv - 17.05.2003, 18:29



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Hallo! Du bekommst das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse genau wie beim ersten Kind berechnet (maßgeblich sind hier die letzten dre abegerechneten Monate fpr Beginn des Mutterschutzes beim ersten Kind). der Zuschuß zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber entfällt allerdings, weil Du ja zur zeit nicht arbeitest. Erziehungsgeld bekommst Du für beide Kinder, Deine beitragsfreie zeit bei der Krankenkasse (also die Zeit, wo Du ohne Beiträge zu zahlst dort selber versichert bleibst), richtet sich aber nach der dauer des Erziehungsgeldbezuges vom zweiten Kind. Hoffe, das ist nicht zu verwirrend geschrieben. Wir haben in der Praxis (ich arbeite bei einer krankenkasse) solche Fälle andauernd. LG Ilka

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 08:03