Thema:
Krankheit des Kindes, gesetzliche Krankenversicherung?
Hallo,
ich hätte mal Interessehalber eine Frage, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Also ich bin im öffentlichen Dienst, von daher muss ich nur angeben, dass mein Kind krank ist, ärztliches Attest vorlegen und bekomme dann die Tage gutgeschrieben.
Nun "erklärte" mir meine Schwiegermutter heute, dass meine Schwägerin bei Krankheit des Kindes nur 40% des Lohnes bekommt und sie daher nicht zu Hause bleiben will und das Kind bei ihr, also der Oma lässt.
Stimmt das denn? Oder bekommt sie volles Gehalt jedoch 60% von der Krankenkasse? Müsst ihr das dann jedesmal noch bei der Krankenkasse beantragen dass die die Differenz zahlen?
Sorry, für die vielen Fragen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man ja dann quasi bestraft wird, wenn das Kind krank ist?
Konnte bei google nicht genaues finden...
von
tapeten
am 11.02.2011, 23:41
Der AG bezahlt gar nichts, er gibt nur unbezahlten Urlaub für Kind-Krank.
Die Krankenkasse bezahlt Krankengeld, was jedoch nicht 100% dem Gehalt enspricht. Ich dachte, es wäre 67%, aber ich weiß nicht, ob das überall so ist, oder von den Umständen (Nettolohn, KK etc.) abhängt.
LG, Mari
Mitglied inaktiv - 12.02.2011, 09:23
Antwort auf diesen Beitrag
Es ist entscheidend, ob man bzw. das Kind gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Mit privat kenne ich mich nicht so aus, da kommt es aber wohl auf die Verträge mit der Krankenversicherung an und darauf, bei wem das Kind versichert ist. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es in der Höhe wohl auch geringe Unterschiede, 100 % bekommt man jedenfalls nicht und maß muß den Krankenschein (der auf der Rückseite mit einigen Angaben ausgefüllt werden muß) bei der Krankenkasse abgeben und beim Arbeitgeber nur eine Kopie von der Krankschreibung, damit man Geld bekommt.
V. G.
von
Mama von Jonas und Lea
am 12.02.2011, 09:55
Vielen Dank für eure Antworten. Habe gestern Abend noch was im Internet gefunden.
Trotzdem vielen Dank nochmal.
von
tapeten
am 12.02.2011, 11:32
Hallo,
wenn Elternteil und Kind gesetzlich versichert sind, da erhält man bei "Kind-Krank" ca. 66 oder 67% des tgl. Bruttos, max 90% des Nettogehalts.
Das hat aber nicht mit Bestrafung zu tun, immerhin kann man 10 Tage pro Jahr für sein krankes Kind gefahrlos Zuhause bleiben.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 12.02.2011, 11:50
...und wenn die Kids privat versichert sind, hat man gar keine Kind-Krank-Tage mehr....
von
celmin
am 12.02.2011, 18:55
Wir sind ja alle privat versichert. Bei unseren Dienstherren wird es aber auch so gehandhabt, dass wir 10 Krankheitstage pro Kind pro Jahr haben und in dieser Zeit das Gehalt weiter gezahlt wird.
Die Bestrafung bezog sich auf die Einkommenseinbuße die man ja hat, wenn man statt 100% nur die Höhe des Krankengeldes hat.
Im Internet stand auch, dass der Arbeitgeber es im Arbeitsvertrag regeln kann ob er die Differenz übernimmt oder nicht.
von
tapeten
am 12.02.2011, 19:00
Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach SGB besteht immer, auch bei privater Versicherung.
von
Caipiranha
am 12.02.2011, 19:56
Hallo,
"Dienstherren" hört sich nach Beamten an?
Dann sind 10 tage aber auch Luxus...
Ich habe die letzten Jahre VIELE Arbeitsverträge gesehen und KAUM ein AG in der privatwirtschaft zahlt die 10 Tage den vollen Lohn wioeter.
Ich habe davon gehört, aber KEINER der AV die vor mir lagen hatten dazu einen passus.
Und mir fällt spontan auch ein Tarifvertrag ein wo es drinsteht (lönnte es aber geben, wird vermutlich aber aussterben....)
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 13.02.2011, 19:17
Traumhafte Verhältnisse. Wir müssen unser Kind privat versichern. Ich bin gesetztlich versichert, mein Mann privat. Wir bekommen 0,00 EUR, wenn das Kind krank ist und einer zu Hause bleibt. 67% wären daher für uns schon super...
Viele Grüße, Rike
von
Rike33
am 13.02.2011, 19:41