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Kranktage!?

Thema: Kranktage!?

Hallo, bei uns ist es so, dass ich Vollzeit arbeite, also Hauptverdiener bin und mein Freund noch Student ist. Er bezieht also auch das Erziehungsgeld, ist sozusagen "die Mama". Stehen mir dann eigentlich Kranktage mit meinem Kind zu? Habe mal gehört, dass einem 8 - 10 Tage im Jahr zustehen! Aber gilt das auch für mich? Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen? Vielen Dank und viele Grüße Pia

Mitglied inaktiv - 06.01.2003, 15:02



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Diese 10 Tage je Kind stehen einem nur zu, wenn es keine Person gibt, die sonst auf das Kind aufpassen kann. Das trifft vermutlich bei Euch nicht zu, da dein Freund vermutlich nichts verdient - ich weiß allerdings nicht, wie ein Studium gewertet wird und könnte mir vorstellen, dass es in der Vorlesungszeit ähnlich einer Vollbeschäftigung gewertet wird. Aber da würde ich mal in der rechtsberatung fragen, die müssten das wissen. gruß Tina

Mitglied inaktiv - 06.01.2003, 17:06



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Normalerweise stehen jedem Elternteil die 10 (??) Kranktage pro Kind zu. Schließlich ist auch ein Studium eine Verpflichtung. Sonst bräuchte man auch keinen Kita-Platz als Student. Trini

Mitglied inaktiv - 07.01.2003, 08:20



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Hallo, zur Anzahl der Tage: Jedem Elternteil, der in einer gesetzlichen Krankenkasse selbst versichert ist (also selber berufstätig ist oder in Ausbildung steht) steht pro Kind höchstens 10 Kalendertage (= Wochenende zählt mit) Krankengeld pro Kalenderjahr "zur Betreuung des pflegebedürftig erkrankten Kindes unter 12 Jahren" zu. Und bei Alleinerziehenden sind es nicht nur 10 Tage, sondern 20 Tage pro Kind (also stehen einem dann quasi die Tage, die dem anderen Elternteil zu gestanden hätten, noch mit zu). Es dürfen aber pro Kalderjahr bei mehreren Kindern nicht mehr als 35 Tage insgesamt je Arbeitnehmer genommen werden. Wenn man seinen Anspruch an "Kinder-Krankengeld-Tagen" in einem Jahr schon ausgeschöpft hat, und das oder die Kind/er trotzdem wieder pflegebedürftig erkranken, so dass sie der Betreuung durch einen (berufstätigen) Elternteil bedürfen, dann MUSS der Arbeitgeber seiner/m Arbeitnehmer/in auf Antrag unbezahlten Urlaub gewähren. Hierfür muss man natürlich auch die blaue Bescheinigung vom Kinderarzt vorlegen, die man auch für die Kinder-Krankengeld-Tage vorlegen muss. Es stimmt zwar, dass man alle diese Tage nur bekommt wenn "keine andere im Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernehmen konnte", aber wenn dein Freund studiert, dann ist er doch in Ausbildung, und das ist doch - meiner Meinung nach, ich weiß nicht wo es schriftlich steht - gleichermaßen eine Verpflichtung, als wenn er in einem normalen Arbeitsverhältnis stehen würde. Vielleicht muss er eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass er studiert. Oder du musst die Bescheinigung, dass er studiert, mit bei deinem Arbeitgeber vorlegen, um zu belegen, dass er die Betreuung des Kindes eben NICHT übernehmen konnte. Ich wünsche euch immer gute Gesundheit, schöne Grüße Sylvia

Mitglied inaktiv - 09.01.2003, 13:36