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Geschrieben von Suka73 am 10.01.2006, 16:49 Uhr

Kündigung und Auswirkungen, weiß jemand bescheid?

Habe bei Frau Bader schon gefragt, aber die behandelt solche Themen leider nicht, also hier nochmal mein posting...

Hallo, ein AN hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und hat schriftlich gekündigt. Der Arbeitsvertrag würde (regulär) somit Ende Januar auslaufen...

Nach mehreren persönlichen Gesprächen mit der Geschäftsführung hat der AN seine Kündigung jedoch wieder zurück genommen, mündlich allerdings. Und es wurde von anderer Seite wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Nun meine Frage... eine Kündigung ist ja eine einseitige Willenserklärung, die man "mal eben" so abgibt und die dann wirksam ist. Zuerst einmal. Mit der Rücknahme sieht es da wohl ein wenig komplizierter aus. Wie verhält es sich, könnte normalerweise nachdem wohl nicht schriftlich die Kündigung rückgängig gemacht wurde und ebenfalls nicht schriftlich bestätigt wurde, dass dies zur Kenntnis genommen wurde, der AN nicht Ende Januar seine Sachen nehmen und sagen, so, ich gehe jetzt?

Sprich, es liegt zwar eine KÜndigung vor aber weder AN noch AG haben was in der Hand, dass diese zurückgenommen wurde...

Wie verhält es sich, wenn der AN seine Kündigung schriftlich (via mail) zurückgenommen hätte, aber dies vom AG nicht bestätigt wurde?

Ich hoffe, es ist einigermaßen klar was ich meine :o)

LG Sue

 
3 Antworten:

Re: Kündigung und Auswirkungen, weiß jemand bescheid?

Antwort von tinai am 10.01.2006, 17:52 Uhr

1. Frage: Warum Reisende aufhalten - bringt gar nichts. Will der AN doch gehen, lasst ihn ziehen. Manchmal ist sowas auch eine Befreiung.

2. Wenn es kein Schriftstück und keine Zeugen darüber gibt, kann der AN machen was der will.

Allerdings wäre der AG reichlich blöd, wenn er die Rücknahme der Kündigung zwar begrüßt, dass aber nicht schriftlich im Protokoll festhält, dann meint er es auch nicht ernst.

3. Angenommen es gäbe einen Zeugen und der AG klagt auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Schadensersatz beim AN........ wie es weiter geht, kannst Du Dir selbst ausmalen.

Also entweder wird das jetzt noch schriftlich fixiert oder vergesst die Rücknahme einfach.

Gruß Tina

PS: Ob eine Kündigung oder die Rücknahme per Email wirksam ist, regelt meist eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, in der es heißt "Jede Änderung des Vertrages oder eine Kündigung bedarf der Schriftform etc......." und dann stet manchmal noch drin, ob E-mail erlaubt ist oder nicht - ich würde das aber generell ausschließen und Fax oder Brief verlangen.

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Und Warum ...

Antwort von tinai am 10.01.2006, 17:54 Uhr

....setzen sich Geschäftsführung und AN nicht einfach noch einmal an einen Tisch und protokollieren, was sie jetzt eigentlich wollen?

In diesem Fall geht es doch nur mit offenen Karten und klarer nachvollziehbrer (schriftlicher) Entscheidung von beiden Seiten.

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danke Dir, aber...

Antwort von Suka73 am 11.01.2006, 9:34 Uhr

der Fall ist ein wenig anders :o)

Es geht darum, dass sich der AN mit seinem direkten Chef ganz tierisch gestritten hatte, dann sind hier ein paar Sachen ganz übel schief gelaufen, der AN wurde ziemlich über den Tisch gezogen (kann leider nicht weiter ausholen) und hat daraufhin gekündigt.

Die Geschäftsführung fand das nicht so witzig, weil sie ihn sehr schätzen und es gab eben dieses Gespräch. Oder mehrere davon. In diesen Gesprächen hat man sich dann darauf geeinigt, dass der AN z.B. mehr Geld bekommt, aber das Arbeitsverhältnis jetzt erstmal "so" fortgesetzt wird. Der AN hat dann per mail, die auch eingegangen ist, die Kündigung also wieder zurück genommen, aber keine Bestätigung darüber erhalten...

Nu ist es eben so, dass der Vertrag zum Ende Januar auslaufen würde... und eben dieser AN wahrscheinlich ein neues Jobangebot hat, sprich, auch sofort dann im Febr. anfangen könnte und jetzt nicht sicher ist, ob er einfach Ende Januar winke winke machen und einen Stinkefinger zeigen kann - denn das würde er eigentlich gern :o) Frage ist eben, ist die Kündigung noch wirksam, hätte man gar einen neuen Arbeitsvertrag abschließen müssen, denn der alte ist ja gekündigt usw usw...

Habe auch schon im recht.de gefragt und geh mal eben schauen, was die sagen.

Trotzdem danke Dir, hast immer super Tipps.

LG Sue

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