Baby und Job

Forum Baby und Job

Kündiung vom Arbeitgeber nach Elternzeit

Thema: Kündiung vom Arbeitgeber nach Elternzeit

Huhu, meine 3jährige Elternzeit endet in wenigen Monaten. Mein Arbeitgeber wird mich dann kündigen, wahrscheinlich am ersten Arbeitstag, vorher darf er ja nicht. Es gab schon während der Schwangerschaft Probleme und mein Chef wollte mich loswerden. Falls ich bis dahin keinen neuen Job finde: Bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Zahlt die Agentur für Arbeit meine Krankenkasse (die Kinder sind auch bei mir versichert, mein Mann ist privatversichert). Oder muß ich mich und die Kids auch privatversichern, bis ich wieder einen Job habe? Weiß jemand bescheid? Danke Birgit

von Birgit73 am 04.03.2011, 21:48



Antwort auf Beitrag von Birgit73

Ja du bekommst Arbeitslosengeld, wenn du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und die Kinder untergebracht sind (dafür musst du eine Bestätigung ausfüllen lassen von der KiTa oder Oma) Zumindest war das bei mir so, ich war allerdings nur 1 Jahr zuhause. Während der Arbeitslosigkeit war ich über das Arbeitsamt krankenversichert und mein Sohn bei mir.

von Badefrosch am 05.03.2011, 08:20



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Soweit mir bekannt ist, darf er dich direkt nach der Elternzeit nicht kündigen, es sei denn, er ist insolvent. Ich glaube aber, nach drei oder vier Monaten. Du bekommst dann Arbeitslosengeld. LG

von mondstaub am 05.03.2011, 10:26



Antwort auf Beitrag von Birgit73

Wie das mit dem Arbeitslosengeld ist weiß ich nicht. Ich frage mich nur, warum die Kids bei Dir versichert sind, wenn Dein Mann privat versichert ist. Ich wünschte, ich könnte die Kids über mich laufen lassen (gesetzlich), aber das geht nicht. Sie sind beide bei meinem Mann privat versichert. Gibt es da Unterschiede?

von celmin am 05.03.2011, 12:07



Antwort auf Beitrag von celmin

Mein Sohn ist auch über mich gesetzlich versichert und mein Mann privat. Klappte problemlos. LG

von mondstaub am 05.03.2011, 18:36



Antwort auf Beitrag von mondstaub

Vielleicht kommt es ja auch auf die "Art" der privaten Versicherung an? Also warum man privat versichert ist? Ich weiß definitiv, dass ich unsere beiden Kinder nicht über mich gesetzlich versichern kann. Mein Mann ist selbständig und deshalb privat versichert. Bis vor einigen Jahren waren alle über mich in der gesetzlichen KK versichert, mein Mann freiwillig. Das wurde aber immer teurer. Am günstigsten wäre es natürlich, die Kids gesetzlich versichert zu lassen und nur den Mann privat. Aber das geht bei uns nicht. Weiß das vielleicht jemand?

von celmin am 05.03.2011, 19:27



Antwort auf Beitrag von celmin

Hallo und guten Morgen! Bei uns ist das genauso: ich bin gesetzl. versichert, mein Mann und meine Kinder privat - anders war nicht erlaubt. Die Aussage, die wir bekommen haben: Die Kinder werden bei dem Elternteil versichert, das mehr verdient - und das ist nunmal mein Mann in der Privaten. Schau hier (aus der Wirtschaftswoche kopiert): Ein Elternteil privat, einer in der GKV. Ist die Mutter in der GKV, ist das Kind bei ihr nur kostenlos mitversichert, wenn das Einkommen des PKV-Vaters nicht höher als das der Mutter ist und zudem monatlich nicht über 4012,50 Euro liegt. Ist die Mutter privat versichert und der Vater gesetzlich, gilt das Ganze andersherum. LG, Grace

von Grace am 06.03.2011, 09:19



Antwort auf Beitrag von Grace

Mein Mann verdient weit mehr als ich,trotzdem ist unser Sohn bei mir gesetzlich versichert. Vielleicht liegt es daran, daß er Beamter ist? LG

von mondstaub am 06.03.2011, 09:45



Antwort auf Beitrag von mondstaub

Danke für Eure Antworten! Mein Mann verdient auch mehr und ist auch Beamter. Vielleicht kann ich deswegen die Kids bei mir versichern?

von Birgit73 am 06.03.2011, 19:18



Antwort auf Beitrag von Birgit73

Ein Kollege musste siene kinder für viel Geld bei sich mit versichern. Kostenlos bei der gesetzlich versicherten Mutter ging nicht mehr. Auch meine Söhne sind aus der TK " geflogen", als mein mann in die PKV wechselte. Einzige Ausnahme, die ich keinne, sind POLIZEIbeamte. Die sind ja gar nicht versichert, sondern haben freie Heilfürsorge. Da dürfen die Kinder bei der Mutter bleiben. Trini

von Trini am 07.03.2011, 12:10



Antwort auf Beitrag von Birgit73

Hallo Birgit, ob du gleich gekündigt werden darfst, weiß ich nicht. Arbeitslosengeld kannst du beantragen (wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst), ja. Da du schon weißt, dass du gekündigt werden wirst, musst du dich 3 Monate VOR der Kündigung arbeitssuchend melden, sonst können sie dir eine Sperrfrist verordnen. Krankenkasse etc. zahlt die Agentur für Arbeit, die Kinder müssten aber, soweit ich weiß, über deinen Mann privat versichert werden. LG sun

von sun1024 am 06.03.2011, 21:58



Antwort auf Beitrag von Birgit73

Hier mal der entsprechende Paragraph des Elternzeitgesetzes: § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Dein Arbeitgeber muss Dich also nach Beendigung der Elternzeit noch für 3 Monate beschäftigen eine Kündigung kann er Dir erst am ersten Arbeitstag aussprechen :-). Somit hast Du noch 3 Monate Zeit und Urlaubsanspruch... Bezüglich des Geldes kannst / musst Du jetzt schon einmal bei der Agentur für Arbeit vorbeischauen und Dich beraten lassen. Die können Dir dann auch sagen ob nun ALG 1 kommt. VG Yvonne

von MissYvi77 am 07.03.2011, 14:26