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Kurz nach der Elternzeit schwanger geworden

Thema: Kurz nach der Elternzeit schwanger geworden

Hallo, sind hier Mütter die Kurz nach der EZ schwanger wurden ? War euer Elterngeld fürs 2 Re Ki d genauso hoch oder fällt es niedriger aus,weil man keine 12 Monate gearbeitet hat? Ich wäre dann bis zur Geburt in BV und würde mein mir alles Gehalt bekommen

von Babyboo2019 am 06.06.2020, 20:40



Antwort auf Beitrag von Babyboo2019

Die Elternzeit hat mit dem Elterngeld nichts zu tun. Warst du 2 Jahre in Elternzeit? Dann gibt es vermutlich nur den mindestsatz von 300 Euro wenn du nicht gearbeitet hast und den Geschwisterbonus ggfs. Grundsätzlich werden die 12 Monate vor der Geburt angesehen und der verdienst. Ausgeklammert wird die Zeit, die du Elterngeld Bezogen hast oder in Mutterschutz warst. Am besten mal mit dem Elterngeld Rechner durchrechnen.

von Lotusblume84 am 06.06.2020, 21:20



Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Stimmt so nicht ganz. Ausgeklammert werden nur 14 Elterngeldmonate. Wenn man länger EG bezogen hat, werden diese als 0 Monate gerechnet, wodurch das EG geringer ausfällt. Am besten einen EG Rechner nutzen bzw sich bei der EG Stelle informieren. Ich bin während des EG Bezugs wieder schwanger geworden und mein jetziges EG ist geringer, als zuvor. Ich war in der Zwischenzeit aber auch nicht arbeiten bzw. Im Berufsverbot. Von daher wird es bei dir anders berechnet

von @ni am 07.06.2020, 11:49



Antwort auf Beitrag von Babyboo2019

Hallo, Kommt drauf an, wie lange du in Elternzeit warst. Wenn du nur 12 bzw. 14 Monate warst und dann mit gleich vielen Stunden wie vorher, arbeitest, bekommst du aufgrund des Geschwisterbonus sogar mehr Geld. Dann hängt es natürlich davon ab, wie kurz nach der Elternzeit du schwanger wirst. Wenn du 6 Monate arbeitest und dann schwanger wirst, wirst du in etwa dasselbe Elterngeld bekommen, wie vorher. Je nach Mutterschutzbeginn reichen weniger Monate auch. Aber auch wenn du am 1.Arbeitstag wieder schwanger wirst, werden noch mehrere Monate zur Berechnung genommen. LG luvi

von luvi am 08.06.2020, 23:56



Antwort auf Beitrag von luvi

Ich war 12 Monate in EZ. Ich fange am 13.6 an zu arbeiten,nehme also nich Urlaub. Ich bekomme diesen Monat also einen Teil Elterngeld und mein halbes Gehalt. Wir waren am überlegen es einfach drauf ankommen zu lassen,da mein Zyklus sehr regelmäßig ist und wir vielleicht uns wieder die Kinderwunschklinik sparen könnten.Nur Finanziell können wir uns es nicht leisten noch weniger Elterngeld zu kriegen.Deswegen meine Frage,wenn ich im Juli schwanger werden würde,wäre uch im BV würde also normales Gehalt bekommen bis zur Geburt. Das sind ja nur 8 bzw.9 Gehälter(Wenn man das halbe von Zu i mitzählt), Da fürs Elterngeld die letzten 12 Gehälter gerechnet werden ,werden die fehlenden Monate mit 0 berechnet oder mit dem Gehalt vor dem Elterngeld von Kind 1

von Babyboo2019 am 09.06.2020, 19:03



Antwort auf Beitrag von Babyboo2019

Es gelten immer die 12 Monate vor Geburt. Ausgeklammert werden die folgenden Dinge, ausgeklammert bedeutet es wird entsprechend auf Monate davor zurück gegriffen: - Monate in denen es Mutterschaftsgeld gab, ein Tag reicht damit der komplette Kalendermonat ausgeklammert wird - Bis zu 14 Monate EG-Bezug, selbst wenn länger EG bezogen wurde bleibt das unberücksichtigt. - Monate in denen man schwangerschaftsbedingt im Krankengeld war. Nur AU ohne Bezug zur Schwangerschaft dagegen gelten mit 0 € Unberücksichtigt bleiben reine EZ Monate über den 14ten Lebensmonat hinaus, hier spielt es eine Rolle ob innerhalb der EZ gearbeitet wurde. wer in der EZ arbeitet, bei dem wird das TZ-Gehalt dann berücksichtigt. Wer nur daheim ist, bei dem zählt der Monat mit 0 € Monate in denen es ein BV gab gelten wie wenn man gearbeitet hat, entsprechend wird dann das VZ-Gehalt oder das TZ-Gehalt berechnet.

von Felica am 13.06.2020, 18:00