Hallo,
wenn man nur die Ausbildung und eine weitere Stelle hatte kann ich das gemeinsam unter Beruflicher Werdegang schreiben oder auch separat gliedern?
Und wo die Elternzeit?
Was wenn man während der Elternzeit stundenweise gearbeitet hat?
Lg
von
Milia80
am 01.11.2017, 21:13
So ganz verstehe ich nicht....
Das neueste zuerst, das älteste ganz unten.
Natürlich gibst Du an wenn Du in EZ stundenweise gearbeitest hast.
Gruss
D
von
desireekk
am 02.11.2017, 16:07
Also ich habe es so gegliedert, dass "alte", sprich die Lehrzeit ganz unten sozusagen.
Die Elternzeit war immer dazwischen, wann es halt war. Sodass ich eben keine Lücke drin hatte.
Ich hatte dies immer als "Mutterschutz/Elternzeit von ... bis" angegeben. Danach dann eben wieder weiter mit der nächsten Stelle.
melli
von
sojamama
am 02.11.2017, 17:56
das weiß ich so habe ich es auch gemacht.
Aber wenn ich z.B. 3 Jahre Elternzeit hatte und nach 1,5 Jahren stundenweise gehe, (Elternzeit lieft aber ja weiter)
Schreibt man dann 1,5 Jahre Elternzeit oder 3 Jahre
von
Milia80
am 02.11.2017, 22:32
Ich habe nie ganze 3 Jahre angegeben.
Ich war ja arbeiten. D.h. ich habe z.B. geschrieben
Mutterschutz/Elternzeit vom 18.12.2003 bis 30.06.2005
Arzthelferin bei Dr. XY vom 01.07.2005 bis ....
Arzthelferin bei Dr. XY vom .... bis ....
Auch wenn es nur stundenweise war. Die gesamte Elternzeit habe ich ja nicht daheim verbracht, sondern war arbeiten, daher habe ich das eben so korrekt angegeben.
melli
von
sojamama
am 03.11.2017, 11:20