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Lebenspartnerschaft eintragen?

Thema: Lebenspartnerschaft eintragen?

Hallöchen Ihr Lieben! Hab mal ein paar Fragen zur Lebenspartnerschaft. Ist das nur für gleichgeschlechtliche Paare? Ich (Frau)bin geschieden und möchte nicht mehr heiraten. Mein "Mann" und ich haben jetzt 2 Kinder und ich bin mehr daheim und er arbeitet viel. Nach dem Erziehungsjahr möchte ich auch beruflich um einiges kürzer treten. Mein Freund erarbeitet sich da schön seine Rente usw. und ich würd ja wenn wir uns trennen sollten (bin halt geschieden und denke auch daran obwohl ja bisher kein grund besteht) bin ich wegen UNSEREN kindern ja zu Haus geblieben und er hat seine Karriere usw. gemacht und ich steh dann da? Ist ja das gleiche wenn ihm was passiert, er vom Dach stürzt, behindert wird, oder stirbt. Wär da ne Lebenspartnerschaft ne Alternative? Was hat man da für Rechte? Wo lässt man sowas eintragen? Was gäbs für mich noch für möglichkeiten? Ne bekannte meinte selbst noch zusätzlich in Rente einzahlen? Was ist da gut? Oder mit dem Partner schriftlich was festlegen im Falle einer Trennung bekomme ich weil ich wegen der Kids beruflich zurückgesteckt habe monatlich ....Euro? Würde auch in seinem Betrieb mitarbeiten, er ist selbständig und alleinarbeiter. Würd zB Bürokram erledigen. Wenn wir verheiratet wären würde es unter mitarbeitende ehefrau laufen. Aber so? Und dann wär ich im Falle einer Trennung ja auch meinen Job los. Bin über Tips und Antworten dankbar, berni

Mitglied inaktiv - 31.05.2007, 08:55



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ist die Lebenspartnerschaft das homosexuelle Pndant zur Ehe. Gibt es also für Herteros nicht als "schwächere Form" von Ehe. Heiraten wäre sicher das Einfachste. Ansonsten müßte man alles über Verträge absichern. Er kann Dich ja in der Firma anstellen und bezahlen - bringt Dir Rentenanspruch. Und als Selbständiger sollte er unbedingt eine Lebensversicherung zu Deinem Gunsten machen. Aber, Heiraten wäre das Einfachste. Trini

Mitglied inaktiv - 31.05.2007, 09:09



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Hi, Lebenspartnerschaft ist nur für gleichgeschlechtliche Beziehungen gedacht -eben das Pendant zur Ehe. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es nichts extra - für die Versorgung bzw. evtl. Übertragung von Rentenanwartschaften etc. kann dir ein Anwalt geeignete Verträge aufsetzen, die z.T. dann noch vom Notar beglaubigt werden müssen. Als Alternative gibt es nur noch die Ehe... Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 31.05.2007, 13:34



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Huhu! Für die spätere Rente würde ich unbedingt privat vorsorgen, z.B. RIESTER - RENTE Für Leute ohne Einkommen (bzw. wenig Einkommen) und Kindern total attraktiv, der Mindestbetrag liegt derzeit bei 60 € im JAHR! Dazu gibt es Förderung vom Staat, einmal für Dich und für jedes Kind. Riester - Renten bieten so ziemlich alle Versicherungen an, meist auch die Banken, einfach mal erkundigen! LG KKM

Mitglied inaktiv - 31.05.2007, 13:43



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Du wirst wohl heiraten müssen, denn sonst bekommst Du keine Witwenrente und hast auch nicht die Erbschaftsfreibeträge falls er überhaupt ein Testament gemacht hat. Wenn nein, geht das Geld an die Kinder und da darfst Du dann nicht ran - nur über Vormund. Über Vertäge läßt sich Witwenrente und Erbschaftsfreibetrag nicht regeln. Alles andere schon. Aber welchen Unterschied macht es bei einer Trennung die ganzen Verträge durchzusetzten (Unterhalt, etc) - kommt doch auf dasselbe raus wie heiraten. heiraten beim Standesamt ist nichts anderes als der Abschluß eines Standard-Versorungs-Vertrages. Wenn ihr zusammen einen Wohnung oder so kaufen würdet, ist eine Trennung auch nicht mehr ohne Rechtsanwalt möglich. Wieso so gegen Heirat? Aus Prinzip? Das ist "dumm", wenn schon sollte man vernünftige Gründe haben und keine emotionalen. Die Emotionen haben mit einer standesamtlichen Ehe aus rechtl. Sicht gar nichts zu tun. Servus Karin

Mitglied inaktiv - 01.06.2007, 00:53



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*Wasch mich, aber mache mich nicht nass* So funktioniert das aber nicht :-) Entweder, Du heiratest, dann hast Du die "volle" Unterstützung des Stattes und der Gesetze, oder Du lebst so zusammen und arrangierst Dichmit dem, was dann möglich ist (ich nutze Alternative 2 ganz bewußt). - Du bekommst sehr wohl pero Kind 3 Jahre "Kindererziehungszeit" in der GRV utgeschrieben. Ob Du nun arbeitest oder nicht. Lediglich Mütter die relativ gut verdienen und innerh. der 3 Jahre wieder arbeiten gehen verlieren etwas von diesen Rentenpunkten. Er könnte für Dich (soll alles auf deinen Namern laufen!) auf eine LV / RV oder Fonds Geld einzahlen, um für später etwas anzusparen. Die Höhe müsst Ihr zusammen ausmachen, wieviel das "Wert" ist. In die gesetzl. rente freiwillig zusätzlich einzahlen würde ich zu 99% nicht. Zur Absicherung der Familie ist eine Risiko-LV angeraten, bei der Du VN und er vers. Person ist. Und waerum solltest Du im falle der Trennung deinen Job als Arbeitnehmer los sein? arbeitest Du anders schlechter, nutr weil Du einen / den Mann nicht mehr hast??? es gibt da (mind!) 3 Ebenen: Arbeitsebene Elterneben Paarebene :-) Die sollte man schon alle 3 trennen können :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.06.2007, 10:19