Ich arbeite ja derzeit in meiner alten Fa. auf 400€ Basis. Nun meinte mein Chef das er mir ja keinerlei Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) geben könnte (Urlaubsgeld hab ich zwar eh noch nie bekommen aber egal!). Weil ich ja sonst über die 400 € käme und dann versteuern müßte blabla.
Nun meinte mein Kollege dessen Frau auch auf 400 € arbeitet das man das 1-2 Mal im Jahr trotzdem darf.
Kennt sich jemand aus??
Würd mich mal interessieren.
Vielen dank.
LGT
Mitglied inaktiv - 07.09.2006, 11:54
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Soviel ich weiß stimmt das.
Kuck mal hier:
http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/HaeufigeFragen,N=12136-12128,S=12444-12448-12482-13632,sprache=de.html?antwort=true#auswahl
Gruß Doris
Mitglied inaktiv - 07.09.2006, 13:42
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es zählt das Jahreseinkommen von 4800 und mit Sonderzahlungen kämst Du darüber und wärst SV-pflichtig.
Die Sache hat noch einen Haken. Die Prüfer von der Versicherungsanstalt prüfen, ob Du einen Anspruch auf Sonderzahlung hast und selbst, wenn Du ihn nicht bekommen hast, kann es passieren, dass sie Dich so bewerten als hättest Du ihn bekommen, weil Du den Anspruch ja erwirken kannst. Verstanden?
Wenn es also eine Betriebsvereinbarung/betriebliche Übung oder andere Grundlage für den Anspruch auf solche Zahlungen gibt, dann solltest Du schleunigst Deinen Job monetär reduzieren, damit Du nicht in die SV-Pflicht kommst.
Wobei SV-Pflicht an sich ja nichts schlechtes ist, aber eben ABzüge bedeutet.
Gruß Tina
Mitglied inaktiv - 07.09.2006, 16:00
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Hier ein Link, der zwar nicht superaktuell ist (also noch nicht die Änderungen vom 1.7. enthält, aber in Sachen Sonderzahlung steht es genau drin).
http://handel.bawue.verdi.de/dateien/data/neuregelung_der_minijobs#search=%22Sonderzahlung%20Minijob%22
Ist eine PDF auf Seite 20/21 stehts
Mitglied inaktiv - 07.09.2006, 16:47