Hallo zusammen, ich bin zum 2.Mal schwanger, aber seit über 2 Jahren wieder TZ bei meinem AG beschäftigt. Nun habe ich der HR-Abteilung letzte Woche meine Schwangerschaftsmeldung (Geb.termin und Beginn MuSchu)weitergegeben und bekomme heute eine Mitteilung von meinem Personaler, ich soll bitte unverzüglich meiner Krankenkasse die Schwangerschaft melden. ???? Das habe ich bei der 1.Schwangerschaft nicht getan, außerdem erfährt doch die Krankenkasse sowieso durch die Abrechnungen meines Frauenarztes von meiner Schwangerschaft oder sehe ich das falsch? Ist das eine neue Vorschrift? Danke für Eure Antworten und lg!
Mitglied inaktiv - 06.10.2008, 13:47