Hallo,
Hab mal eine kurze frage.hoffe ich kann es verständlich erklären.
Ich hab ein minijob(putzstelle),nur mündlichervertrag.laut bundesministerium für arbeitsrecht hab ich ein recht nach zwei jahren elternzeit auf wiedereinstellung.
Kann ich das i.wo nachlesen,ich bräuchte das nämlich schriftlich.
Arbeitgeber weiß noch nichts von der schwangerschaft(ca.6/7woche).
Danke schon im voraus.
von
ccs
am 24.01.2013, 20:46
Ich denke nicht, dass Du Dich auf Dein Recht berufen kannst. Zwar mag das irgendwo rechtlich festgelegt sein, jedoch kann Dich Dein AG ja nach der Elternzeit kündigen, im Prinzip bringt es Dir also nicht wirklich was. Im Minijob-Bereich halten sich leider die wenigsten AG an die rechtlichen Vorschriften wie bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw...
Alles Gute für die SS
von
Marie&Sarah
am 25.01.2013, 08:54
Ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt genauso wie einer in Schriftform.
Hier steht alles was du brauchst:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/node.html;jsessionid=B05ED9FEB6AE223C7BF073EFE034BB82
Falls du jedoch schwarz arbeiten solltest und nicht bei der Minijobzentrale angemeldet bist, könnte es schwierig sein deinen Anspruch durchzusetzen.
Viel Glück!
von
Pamo
am 25.01.2013, 09:46
Danke für eure antworten.nein,ich arbeite nicht schwarz,angemeldet.
von
ccs
am 25.01.2013, 11:22