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Minijob oder auf Lohnsteuerkarte?

Thema: Minijob oder auf Lohnsteuerkarte?

Hallo! Wie entscheide ich mich besser, wenn ich die Wahl habe: 400 Euro auf Minijob-Basis oder auf Lohnsteuerkarte? Ich habe nämlich herausgerechnet, dass für mich der Job auf Lohnsteuerkarte besser wäre, da ich dann den Krankenkassenbeitrag von jetzt 207 € für mich und die beiden Kinder spare unn trotzdem netto 265,14€ bekommen würde. Wäre also günstiger als 400,- ohne Abzüge oder hab ich da einen Denkfehler? Und für die Rente wäre es auch besser, wenn auch nur wenig bei 400,- Wie ist es, wenn man die Kinder bei sich mitversichert, kosten die dann noch extra oder ist es bei den KK-Abzügen mit drin? Und wenn ich im Jahr so wenig verdiene bekomme ich doch über den Lohnsteuerjahresausglaich noch was wieder, oder? Also, stimmt meine Rechnung? Vielen Dank, Helena

Mitglied inaktiv - 26.05.2008, 14:13



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Hallo Helena, ob Du die Kinder bei Dir mitversichern kannst, weiß ich nicht. Wenn Dein Mann privat versichert ist und mehr verdient als Du, müssen die Kinder privat versichert werden. Das solltest Du noch berücksichtigen. An sich kosten die Kinder in der GKV nichts extra. Dann ist die Frage, ob man mit einem Job von 400 € schon regulär gesetzlich krankenversichert sein kann, oder ob man mehr als 400 € verdienen muss. Was Du über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder bekommst (oder ob Du was bekommst), hängt vom Einkommen Deines Mannes ab, lässt sich also pauschal nicht sagen. LG Linda

Mitglied inaktiv - 26.05.2008, 14:57



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Wenn du in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein möchtest, musst du mehr wie 400 € verdienen. Verdienst du nur 400 € oder weniger, kannst du nicht pflichtversichert sein, sondern bist geringfügig beschäftigt, ob du willst oder nicht. Ab 400,01 € bist du sozialversicherungspflichtig. Wenn dein Bruttoeinkommen zwischen 400,01 € und 800,00 € liegt, bist du in der sog. Gleitzone beschäftigt, d.h. der Arbeitgeber leistet "ganz" normale Sozialversicherungsbeiträge und du als Arbeitnehmer geringere. Wenn du pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse bist, brauchst du für die Kinder nichts extra zu bezahlen. Was allerdings ist, wenn dein Mann privatversichert ist, weiß ich nicht. Hoffe, konnte dir helfen? Oder kann ich dir noch weiterhelfen?

Mitglied inaktiv - 26.05.2008, 17:59



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Hallo! Danke, Ihr beiden! Mhmmm, also im Moment ist es so, dass mein Mann privat versichert ist (Beamter) und beide Kinder über mich bei der gesetzlichen Krankenkasse. Das war bisher kein Problem, obwohl er mehr verdient, denn noch verdiene ich gar nichts. Es wäre jetzt so, dass ich in einigen Monaten mehr und in anderen weniger arbeiten müsste, deswegen meinte die Chefin, ob man es auf Lohnsteuerkarte machen soll und dann halt mal über 400,- und mal unter 400,- oder ohne und ich bekäme jeden Monat gleich viel.... Als Studentin hab ich auch immer auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und hatte auch manche Monate unter der damaligen 360 DM-Grenze,da wurde trotzdem alles abgezogen,. aber das ist ja schon etwas her. Mhmm, schlauer bin ich jetzt auch nicht wirklich.... Muss ich wohl mal bei der Krankenkasse anrufen, oder? Wieso müssen, sobald ich arbeite die Kinder wieder bei meinem Mann mitversichert sein? Ich dachte, das kann man sich aussuchen.... Danke, Helena

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 23:02



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Ja, wahrscheinlich ist es wirklich am besten wenn du einfach mal bei der Krankenkasse nachfragst. Und was die Kinder betrifft: wie gesagt, das kann ich dir auch nicht sagen, mit Privatversicherung kenne ich mich nicht aus...

Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 05:53



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Sobald der mehr verdienende Elternteil in der PKV ist, muss er auch die Kinder versichern. Und ... wenn Du nicht mehr in Elternzeit bist und keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst auch DICH. Dabei ist er als Beamter allerdings beihlfeberechtigt und zahlt nicht voll. Ausnahme sind (soviel ich weiß) Polizei und Bundeswehr. Die haben freie Heilfürsorge. Eine Freundin (Frau eines Polizisten) musste sich und die Kinder (diese beitragsfrei) nach Ablauf des Erziehungsurlaubs freiwillig versichern, da sie auf Honorarbasis und nicht angestellt gearbeitet hat. Trini

Mitglied inaktiv - 29.05.2008, 12:04



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Nö, wieso muss er uns mitversichern, ich konnte frei wählen, ob ich über ihn mitversichert weisn will oder mich sleber bei einer gesetzlichen KK versichern will. Klar, er bekommt Beihilfe, für die Kinder sogar gar nicht wenig Prozente, aber wir haben es durchgerechet und er hätte trotzdem für uns drei bei der Signal Iduna mehr zahlen müssen (Beihilfe schon berücksichtigt) als wir jetzt bei der DAK zahlen. Polizist ist er nicht, er ist Lehrer. LG, Helena

Mitglied inaktiv - 29.05.2008, 20:34



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Ich bin nicht im Erziehungsurlaub.... LG, Helena

Mitglied inaktiv - 29.05.2008, 20:35



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als Angestellter ohne Beihilfe...sind die Jungs sofort bei mir (Pflichtversicherung) aus der kostenlosen Mitversicherung "geflogen". Ung genau so war es, als mein Kollege verbeamtet wurde. Seine Kinder waren auch bei seiner Frau versichert, bis er in die PKV ging. Zitat: Können meine Kinder bei meinem gesetzlich Versicherten Ehepartner mitversichert werden? Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, besteht nur Anspruch auf Familienversicherung, wenn entweder das Einkommen des privat Versicherten unter der Pflichtversicherungsgrenze von 47.250 Euro liegt oder aber das Einkommen des Privat Versicherten regelmäßig unter dem Einkommen des in der gesetzlich versicherten Elternteiles liegt. Ausnahme: Wenn Sie nicht verheiratet sind, besteht für Ihre Kinder weiterhin Anspruch auf Familienversicherung über die Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. zur Übersicht: Private Krankenversicherung oder zum Vergleich private Krankenversicherung Quelle: http://www.drklein.de/private-krankenversicherung-faq.html#c2285 Trini

Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 08:31



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Ist ja komisch... Ich war solange ich noch gearbeitet habe in der DAK, dann ab Ende Mutterschutz des ersten Kindes über meinen Mann mit privat familienversichert, der Kleine logischerweise auch, Zwischen seinem ersten Geburtstag und meiner zweiten SS habe ich ein paar Monate gearbeitet, war dann wieder in der DAK, bin in der SS dann auch dort geblieben und danach hatte ich die Wahl, ob ich dort bleibe oder mit beiden Kindern wieder privat. Da das private aber teurer gewesen wäre, bin ich in der DAK freiwillig versichert. Der Beitrag wird allerdings berechnet nach dem Familieneinkommen. Da gab es keine Probleme. Ich fülle ja auch jedes Jahr wieder diesen Fragebogen aus und gebe da logischerweise an, dass mein Mann privat versichert ist, sehen sie ja auch als Beamter..... Keine Ahnung, warum das bei anderen nicht ging. Vielleicht wenn ich arbeite, dass es dann nicht mehr geht? Oh, ne, ich muss da echt mal anrufen, weil ich ja dann definitiv weniger als mein Mann verdiene. LG, Helena

Mitglied inaktiv - 31.05.2008, 22:33