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Minijob und Lohnfortzahlung in Krankheitsfall

Thema: Minijob und Lohnfortzahlung in Krankheitsfall

Hallo! Ich habe einen 400-Euro-Job, mein AG tätigt die Pauschalabgaben an die Knappschaft. Krankenversichert bin ich über die Familienversicherung meines Mannes! Wenn ich krank werde: steht mir dann auch "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" zu?? Muss das der AG bezahlen oder zahlt das die Knappschaft oder gar meine Krankenversicherung?? Ich war im Dezember 2 Wochen krank und meine Chefin meint, ich hätte Anspruch darauf... aber sie hatte bislang noch diesen Fall :( Ich war aber auch vorher schonmal 1 Tag krank und der Arzt meinte zu mir: bei nem Minijob brauchen sie keinen Krankenschein, da kriegen sie eh kein Geld, wenn sie krank sind! Da werden nur die Stunden bezahlt, wo man arbeitet. Jetzt bin ich verunsichert... kennt sich jemand von euch damit aus? LG, Andrea

Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 21:13



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Hallo Andrea. schau mal hier Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Dies gilt auch für Minijobs. Der Arbeitgeber muss beispielsweise * bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten aus http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html__nnn=true Liebe Grüße, lena

Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 21:16



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Hi, sehe das auch wie meine Vorrednerin und Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub hast du auch. LG, T.

Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 23:43



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Dein Arzt hat schon Recht, ABER im Krankheitsfall, mit güliger AU wird das Geld normal ausbezahlt. Wenn du einen Haupt- und Nebenjob hast, dann die AU im Hauptjob und Kopie im Nebenjob abgeben. LG Violetta

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 06:04



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Huhu Andrea, hab grad hier deine Nachricht gelesen. Es ist so, dass du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast bis zu 6 Wochen. Der Arbeitgeber muss dir den Lohn weiterzahlen, er selber stellt aber einen Antrag an die Krankenkasse (Knappschaft) bzw. die für ihn zuständige Umlagekasse. Es gibt bei Krankenkassen diese Umlageverfahren I u. II die Lohnfortzahlungen bei Minijobs sowie bei Schwangeren Minijobbern regeln. Ihm entsteht dadurch so gut wie kein Ausfall. Ich hatte damals ja auch den Kampf mit meinem Chef. Aber Deiner scheint sehr nett zu sein. Solltest du mal ein Beschäftigungsverbot bekommen so erhälst du bis zum Eintritt in den Mutterschutz den durchschnittlichen Monatslohn weitergezahlt. Auch dies wird über die Umlagekasse abgewickelt. Allerdings hast du keinen Anspruch auf Geld in den 6 Wochen vorher und nachher. Du kannst allerdings nach der Geburt eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro beantragen. Ich glaube das war beim Bundesversicherungsamt in Bonn bei mir. lg Katja

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 13:42



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Danke euch allen! @katja: hätt ich gewusst, dass du dich so gut auskennst, dann hätt ich dich sofort gefragt *gg* LG; ANdrea

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 14:44