Hallo Ihr Lieben,
ich beziehe aktuell den Mindestsatz an Elterngeld+Geschwisterbonus (375 Euro)-
nun möchte ich bei meinem AG vorübergehend auf 450 Euro Basis arbeiten, wobei ich maximal ca. 180 Euro monatlich verdienen werde.
Muss ich das der Elterngeldstelle melden?
Oder ist es egal, weil ich aktuell nur den Mindestsatz+Geschwisterbonus beziehe?
LG
von
Mera87
am 10.04.2017, 02:20
Ich würde das auf jeden Fall melden, es gibt eine entsprechende Auskunftsplicht im Elterngeldgesetz.
Mitglied inaktiv - 10.04.2017, 20:05
Du bist verpflichtet Veränderungen deinesnEinkommens zu melden.Du hast Basiselterngeld beantragt, richtig? Da ist es wahrscheinlich, dass dir dein Verdienst angerechnet wird. Und dann dochmloeber gleich angerechnet bekommen als später viel zurück zahlennzu müssen.
von
sarahT
am 11.04.2017, 10:06