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Minijob und Versicherungen

Thema: Minijob und Versicherungen

Hallo zusammen, vielleicht hatte jemand von euch schon eine ähnliche Situation und kann mir weiterhelfen? Folgende Situation: Unbefristete Vollzeitstelle, Schwangerschaft, Umzug in Elternzeit wegen Jobwechsel des Ehemannes. Nun muss ich, am Ende der Elternzeit, kündigen, weil ich nicht tgl 400 km zur Arbeit fahren kann. Habe einen neuen Job, allerdings auf 450€-Basis. Dass ist perfekt, ABER: Mein neuer AG zahlt ja keine KV bei einem Minijob. Von der Minijobzentrale heißt es Familienversicherung abschließen. Mann und Kinder sind jedoch Privat, ich gesetzlich. Heißt, nix mit Familienversicherung. Nun soll ich selber KV zahlen und zwar unfassbare 165€ monatlich!!! Laut meiner gesetzlichen.... Wie die Sachbearbeiterin auf den Betrag gekommen ist, wollte sie mir nicht erklären. Ist doch Abzocke, dann lohnt ein Minijob ja gar nicht! Ist ja mehr als ein Drittel!!!! Weiß jemand, wieviel Prozent ich zu zahlen habe? Hatte jemand einen ähnlichen Fall? Telefoniere auf jeden Fall im Januar noch mit der Knappschaft und meiner Krankenkasse. Wäre nur schön, hier einfach mal Erfahrungen diesbezüglich zu lesen.... Freue mich auf eure Antworten! Lg

von Zauberfee-81 am 17.12.2015, 13:39



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Die Sachbearbeiterin der KK hat vollkommen recht. Emtweder du suchst dir einen sozialversicherungsfreien Job oder du beisst in den sauren Apfel. LG

von Julia+Christopher am 17.12.2015, 13:57



Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

o.T.

von Julia+Christopher am 17.12.2015, 13:58



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Wenn du nicht mehr arbeitest und dein Mann und die Kinder privat versichert sind, musst du dich ja selber versichern. Und die 165 Euro zahlst du, wenn du kein Einkommen hast oder eben nur geringfügig beschäftigt bist bei freiwillig gesetzlich. Also die 165 sind eh fällig. Zahlen wir für beide Kinder auch. Gruss Sabine

von bine+2kids am 17.12.2015, 14:31



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Wer soll denn deiner Meinung nach für deine KV aufkommen? Sollte dein Mann Beamter sein, lohnt sich u.U. die Versicherung in der Privaten, weil die Beihilfe auch für dich zahlen würde. Trini

von Trini am 17.12.2015, 16:24



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Kannst nicht mit dem Arbeitgeber reden? Gleitzone geht bis 850 Euro, da zahlst du dann zwar 20,5% Sozialversicherungsbeiträge = 174 Euro (aber inkl. Rente und ALG Versicherung) und 86 Euro Steuern in Steuerklasse 5, macht netto etwa 590 Euro. Gleitzone sind meist so 10 bis 20 Stunden, weiß ja nicht in welchem Bereich. Aber da wärst du wenigstens selber versichert. Um auf 450 Euro netto zu kommen müsstest du 650 Euro brutto haben. In diesem Fall wäre dein Sozialversicherungsanteil bei 130 Euro (reine Krankenversicherung darin ist 54 Euro) und 70 Euro Steuern. Wenn der Partner privat versichert ist, lohnt sich die Minijob Variante nicht, da muss man in den Gleitzonenbereich.

von Badefrosch am 17.12.2015, 17:54



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Hi, ich kann Dir nur raten, mit Deinem AG zu sprechen, ob er Dich nicht mit 451 Euro (Gleitzone) beschäftigen kann. Dann hast Du zwar etwas weniger raus, aber eine volle Krankenversicherung. Für den AG ist es ebenfalls günstiger, da die Pauschalabgaben ihn mehr kosten als "normale" AG-Anteile. LG Susi

von Abb am 17.12.2015, 18:00



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Das klingt , als wenn deine KK "nur" den Mindestbeitrag in Rechnung stellen will. Korrekterweise müsste das Gehalt deines Mannes prozentual als Bemessungsgrundlage genommen werden. Nach dieser Berechnung habe ich sieben Jahre lang freiwillige Beiträge zur gesetzlichen KV für meinen Mann bezahlt. Das waren weit über 200 Euro pro Monat.

von Julie am 17.12.2015, 19:09



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Danke für eure Antworten. Hab dann doch eben noch mit der Lohnbuchhaltung gesprochen und die meinten, mein Eigenanteil müßte je nach KK zwischen 14,5 und 15,7% liegen. Klingt deutlich besser als die angeblichen ca. 33% KV!! War nur irritiert, warum man mir nicht erklären wollte, wie die 165€ zustande gekommen sind (die KK weiß nicht, wieviel mein Mann verdient). Nein, er ist kein Beamter! Und Trini, natürlich weiß ich, dass ICH für MEINE KV selber auf zukommen habe! Darum ging es mir mit diesem Post ja auch gar nicht! Danke für die Tipps mit den 451€ -mein AG scheint nicht abgeneigt ☺! Schönen Abend euch!

von Zauberfee-81 am 17.12.2015, 19:48



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Das ist ja der Witz, dass man bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung den kassenabhängigen Prozentsatz zahlt, während man ohne Job bzw. mit Minijob einfach den Grundbeitrag zahlen muss, sofern man nicht familienversichert ist. Sicher ist die Erhöhung der Arbeitszeit der eleganteste Weg. Trini

von Trini am 17.12.2015, 22:39



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Hallo, die KV hat Recht. Wenn du nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung hast, musst du dich selbst zum Mindestbeitrag versichern, das sind 165 €. Arbeitest du aber sozialversicherungspflichtig, dann werden die Abgaben in % des Bruttolohns bemessen, das ist dann zwischen 451 und 800 Eur /Monat weniger. Gruß, Speedy

von speedy am 18.12.2015, 15:29



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Das ist der normale Mindestsatz für freiwillig gesetzlich versicherte, wenn sie nicht über die Familienversicherung versichert sind. Mein Mann ist bei der Bundeswehr, hat dort freie Heilfürsorge und ich arbeite zur Zeit auch nur auf 450€ Basis. Zahle die 165€KV, die Kinder sind auch über mich mit versichert. (privat KV wollten wir nicht) Die Hälfte des Einkomems deines Mannes wird als dein Einkommen angerechnet und so entsteht der Satz (ist wie gesagt der Mindestsatz, weniger darf man nicht zahlen)

von lejaki am 18.12.2015, 22:18



Antwort auf Beitrag von lejaki

Auch ohne Minijob müßtest du den Beitrag zahlen. Ich glaube nur nicht, wenn du arbeitssuchend gemeldet bist, da kenne ich mich aber nicht so genau aus

von lejaki am 18.12.2015, 22:19



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

Nicht umsonst raten immer mehr von Minijobs ab, besser Teilzeit. Da fährt Frau in der Regel immer besser mit. Auch wegen Rentenversicherung, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld usw. Minijobs sind Abzocke hoch zehn. Da kann man nur mit verlieren, dann jedenfalls wenn man wirklich mal nachrechnet. Nur dann wenn Minijob ZUSÄTZLICH ist, kann es sich rechnen.

Mitglied inaktiv - 20.12.2015, 11:08



Antwort auf Beitrag von Zauberfee-81

hast du deiner Krankenkasse gesagt, dass dein Mann privat versichert ist? Dann wird nämlich sein Einkommen auch noch herangezogen und es verbleibt vermutlich nicht bei dem Mindestbeitrag von ca. 165 Euro ( 14,9% aus 1/3 der monatl. Bezugsgröße zuzügl. Pflegeversicherungsbeitrag von 2,05%). Hier ist es erklärt, ist aber etwas schwierig zu verstehen: Stichwort;" Erwerbslose" sowie " Hausfrauen und Hausmänner" https://www.bkk24.de/typo3/fileadmin/bilderpool/News/Information/info_beitragsabrechnung.pdf Am besten fährst du, wenn du mehr als geringfügig beschäftigt wirst, also über 450,00.

von ursel am 22.12.2015, 16:52