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Minijob während Elternzeit - Arbeitgeber informieren?

Thema: Minijob während Elternzeit - Arbeitgeber informieren?

Hallo, hätte auch mal eine Frage an diejenigen unter euch, die sich auskennen! Ich habe für unser 2. Kind (jetzt 21M.) 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun habe ich ein Angebot für einen Betreuungsplatz, der uns sehr zusagt, für unsere Kleine ab September 2014, an 3 Vormittagen pro Woche - die Kleine wäre dann "erst" 2 1/4 Jahre alt, ich also noch in Elternzeit; trotzdem würde ich dann natürlich "schon" ;-) gern wieder arbeiten, vorerst auf Minijob-Basis. Allerdings kann und möchte ich nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren, da a) Anfahrtsweg wegen Umzug zu weit, b) kein Recht auf Teilzeit wg. Betrieb mit wenig Mitarbeitern, c) sowieso nicht meine Traum-Arbeitsstelle... Ich würde mir also eine komplett neue Stelle suchen (und hoffentlich auch finden ;-). DIe Frage ist: bin ich verpflichtet, es meinem alten Arbeitgeber zu sagen (oder sogar um Erlaubnis zu fragen), wenn ich eine neue Stelle in Teilzeit während der Elternzeit annehme?? Oder kann ihm das in dem Fall egal sein? Ich habe auch nach der Elternzeit nicht vor, bei meinem früheren Arbeitgeber wieder zu arbeiten. Möchte aber auch nicht jetzt schon kündigen, da ich natürlich nicht auf die Krankenversicherung und Beiträge zur Rentenversicherung verzichten möchte! Wie regle ich das am besten? Danke vorab und LG!

von rabarbera am 25.03.2014, 23:20



Antwort auf Beitrag von rabarbera

Hallo, Du brauchst das Einverständnis Deines Arbeitgebers, um in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Ablehnen darf er aber nur auch aus wichtigen betrieblichen Gründen, z.B. wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten willst. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 25.03.2014, 23:36



Antwort auf Beitrag von rabarbera

Liebe Rabarbera, ehrlich gesagt finde ich in dieser Situation sehr angebracht den alten AG darüber zu informieren, dass ein Rückkehr nicht geplant ist. So hat er die Möglichkeit für einen (dauerhaften) Ersatz zu sorgen. M.W.n. würden Dir hierdurch auch keine Nachteilie entstehen. Die Krankenversicherung ist in der Elternzeit unabhängig vom Angestelltenverhältnis gesichert.

von Fuchsina am 26.03.2014, 13:58



Antwort auf Beitrag von rabarbera

Hi, du brauchst auf jeden Fall die Zustimmung des alten AG für eine Nebentätigkeit (ob du in Elternzeit bist oder nicht, macht dafür keinen Unterschied). Ich würde den AG auch schon zumindest informell informieren, dass du nach der EZ nicht zurück kommen möchtest - so kann er jetzt schon nach dauerhaftem Ersatz suchen und muss niemanden befristet einstellen. Auf gar keinen Fall solltest aber jetzt schon kündigen (es sei denn, du kann dich über deinen Mann mitversichern) - denn anders als Fuchsina schrieb, hast du in der Elternzeit NICHT automatisch eine Krankenversicherung. Die beitragsfreie Versicherung besteht nur, wenn im Hintergrund ein Arbeitsverhältnis lediglich ruht. Ohne Arbeitsverhältnis auch keine beitragsfreie KV. Für die Ansprüche in der RV spielt es dagegen keine Rolle, da bekommst du die Jahre automatisch gutgeschrieben, egal ob mit oder ohne Arbeitsverhältnis. Gruß, Speedy

von speedy am 27.03.2014, 09:08