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Geschrieben von ladybird1177 am 24.04.2006, 21:55 Uhr

Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber?

Hallo,
ich arbeite im Schichtdienst mit Tag-, Spät-, und Nachtdiensten. Vor einigen Monaten wurde ich schwanger, hatte es aber dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt und ganz normal weitergearbeitet. In der 9. Woche hatte ich eine Fehlgeburt. Jetzt bin ich wieder schwanger (habe heute den Test gemacht) und möchte diesmal (nach der Erfahrung vom letzten Mal) lieber keine Nachtdienste machen. Ich habe ab übermorgen eine Woche lang Nachtschicht. Soll ich mich krankschreiben lassen? Die Schwangerschaft wird doch vom Frauenarzt erst bescheinigt, wenn Herzaktionen zu sehen sind, das kann doch noch lange dauern. Ich melde mich sonst nicht einfach so krank, im Gegenteil, ich arbeite normalerweise auch dann, wenn ich eigentlich zu Hause bleiben sollte. Ich hatte mich auch wegen der Fehlgeburt nur für einen Tag krankgemeldet.
Könnt Ihr mir helfen?
Grüße
Kati

 
6 Antworten:

Re: Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber?

Antwort von Mone68 am 24.04.2006, 22:13 Uhr

Dein Frauenarzt kann aber nochmal einen ss Test machen und dir dann eine Bescheinigung über deine ss geben die kannst du deinem Arbeitgeber vorlegen! So habe ich es auch gemacht.Ich bin Krankenschwester und habe dann auch gleich keinen Nachtdienst mehr gemacht und durfte nicht länger wie 20h arbeiten.

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Re: Mutterpass!

Antwort von Mama Jana am 24.04.2006, 22:31 Uhr

Du bekommst doch recht schnell den Mutterpass. Ich habe ihn jedenfalls schon vor der 9. Woche bekommen. Da steht doch auch alles drin.
Den kannst Du dem AG doch auch zeigen, er muss die medizinischen Details ja nicht lesen, kopieren u.ä.

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Bescheinigung

Antwort von tinai am 25.04.2006, 9:32 Uhr

Hol Dir eine Bescheinigung vom Frauenarzt, die bekommst Du sofort nach Feststellen der Schwangerschaft und das kann ja sehr früh sein und gibt die beim AG ab.

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die bescheinigung mußt du allerdings selbst zahlen.

Antwort von fenja2003 am 25.04.2006, 10:44 Uhr

.. es sei denn, dein ag möchte diese ausdrücklich haben und trägt die kosten dafür.

lg

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Die 10 Euro werden wohl drin sein oder?

Antwort von tinai am 25.04.2006, 11:54 Uhr

wenn es darum geht, die Schwangerschaft nicht zu gefährden. Genauso viel kostet es, sich krankschreiben zu lassen (mal abgesehen davon, dass man so etwas nicht tut), weil man dann 10 Euro Praxisgebühr bezahlt.

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Re: die bescheinigung mußt du allerdings selbst zahlen.

Antwort von Mistinguette am 26.04.2006, 11:33 Uhr

Mein Arzt hat dafür kein Gelg genommen.

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