Hallo!
Ich habe eine kurze Frage:
Mein E-Urlaub geht bis April 07.
Ich starte ab September einen 400€-Job.
Muss ich das meinem bisherigen AG mitteilen? Und kann dieser mir den 400€-Job aus irgend einem Grund verwähren? (er wollte mich nicht geringfügig für ein paar Stunden einstellen)
Vielen Dank für die Antwort.
Silke
Mitglied inaktiv - 17.08.2006, 13:23
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Nö, das musst Du deinem alten Ag nicht mitteilen, wobei es vieleicht besser ist auf 400€ basis bei ihm zu arbeiten, wenn Du nach der Elternzeit in deinem Beruf bleiben willst?!
LG Sindy
Mitglied inaktiv - 17.08.2006, 14:52
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Man muss es mitteilen und die Zustimmung des AG einholen! Man ist im ungekündigten Arbeitsverhältnis und hat deswegen Mitteilungspflichten.
solche Sachen kommen auch unter Umständen raus aufgrund von Querverweisen der Bundesknappschaft oder so. Also ich würde da nie schmu machen.
Mitglied inaktiv - 17.08.2006, 19:08
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Hallo,
Du mußt Deinen Arbeitgeber sogar um Erlaubnis fragen, wenn Du woanders arbeiten gehst. Wenn es Konkurrenz ist, kann er es Dir auch verbieten.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 17.08.2006, 15:00
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Ja, du musst es mitteilen und er muss zustimmen.
Er kann di eZustimmung nur sehr eingeschränkt verweigern, z.B. wenn es direkte Konkurrenz wäre oder er Dir selbst so einen Job anbieten kann.
Mitglied inaktiv - 17.08.2006, 19:06
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Echt?? ich dachte daß gilt NICHT für einen Minijob..Ganz erstauntbin...
LG SINDY
Mitglied inaktiv - 18.08.2006, 06:52
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Das gilt sogar für ne freiberufliche Tätigkeit wie ab und an mal nen Artikel für die Zeitung schreiben.
Kann als Grund für die fristlose Kündigung durchgehen.
Mitglied inaktiv - 19.08.2006, 14:31