Geschrieben von toastie am 07.04.2014, 13:40 Uhr |
mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
hallo,
ich brauche mal eure hilfe.
mein mann arbeitet seit mehreren jahren in einem grossem metallbetrieb.
letztes jahr bekam er einen schweren bandscheibenvorfall und musste operiert werden.er war insgesamt 4 monate krank.
daraufhin begann das mobbing von seinem vorgesetzten.
er bekam wegen nichtigkeiten 2 abmahnung und verlor seinen job.
nun ist er arbeitslos und das arbeitsamt will nun eine sperre über drei monate verhängen.
das gibts doch alles nicht.
erst wird man körperlich fertig gemacht dann ist man nicht mehr vollwertig einsetzbar und man wird einfach so ausgetauscht.
in was für einer welt leben wir hier eigentlich.
gerade ist er beim arbeitsamt und versucht alles damit er sein alg 1 bekommt.
kann man da irgendwas machen?
Anwalt?
lg nicole
Nachweisbarkeit?
Antwort von Strudelteigteilchen am 07.04.2014, 13:44 Uhr
Kann ja jeder nach zwei Abmahnungen und einer Kündigung kommen und behaupten, er wäre gemobbt worden. Das Ganze steht und fällt also damit, daß man das Mobbing wenigstens glaubhaft macht.
Was ist denn nach den Abmahnungen passiert? Hat Dein Mann widersprochen? Oder sonstwie reagiert?
Re: mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
Antwort von sara31 am 07.04.2014, 19:00 Uhr
Eigentlich verlangt das Arbeitsamt, dass man gegen die Kündigun klagt.
Hat Dein Mann Widerspruch eingelegt? Bei so einer Kündigung immer zum Anwalt. Eventuell bleibt die Kündigung bestehen, aber er bekommt eine Abfindung....
Re: mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
Antwort von speedy am 08.04.2014, 8:57 Uhr
Hi,
wenn er wegen der Abmahnungen nicht widersprochen hat, wird das AA behaupten, er hätte leichtfertig seinen Job riskiert. Auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen (innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung!), sonst geht gar nichts mehr.
Gruß, Speedy
Re: mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
Antwort von Chrissie3 am 08.04.2014, 13:12 Uhr
Schau mal, wenn jemanden gekündigt wird, dann muss man erst mal davon ausgehen, dass dieser "selbst schuld" ist, vor allem, wenn er sich diese Kündigung gefallen lässt. Denn wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, dann geht man doch dagegen vor?
Wenn also die 3-Wochen-Frist noch nicht verstrichen ist, sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Das kann man auch ohne Anwalt selbst beim Arbeitsgericht machen.
Wenn Dein Mann alles tut, um seinen Job zu halten und er sich nicht total daneben benommen hat, dann wird das Arbeitsamt i.d.R. keine Sperre verhängen. Wenn doch, kann man da ebenfalls dagegen vorgehen.
Wichtig ist aber, dass Dein Mann alles unternimmt, um gar nicht erst arbeitslos zu werden.
Viel Erfolg!
Chrissie
Re: mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
Antwort von Fuchsina am 08.04.2014, 21:30 Uhr
Hat Dein Mann denn etwas wegen der Abmahnungen getan? Ein WIderspruch gegen sie in die Personalakte aufnehmen lassen? Waren denn die Abmahnungen aus dem gleichen Grund? Was heißt "Nichtigkeiten", was war denn der ungefähre Grund der Abmahnungen?
Geht Dein Mann gegen die Kündigung nun vor? Hat er Nachweise bzgl. Mobbing? Was genau ist passiert, wie ist er gemobbt wurden?
Erst einmal sieht es m.E. nicht gut aus. Nach zwei Abmahnungen (jetzt mal davon ausgegangen, dass die aus dem gleichen Grund waren) ist man kündbar und hat die Kündigung selbst verschuldet. Dann ist erst einmal auch folgerichtig, ihm zu sperren. Es wäre deshalb schon gut zu wissen, wie die Antworten auf die o.g. Fragen sind.
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