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MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?

Thema: MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?

Hallo,gehör eigentlich ins Schwangerschaftsforum, da konnte mir aber keiner helfen,vielleicht bei Euch? Laut MuSchuGesetz §8 Abs.4 darf in meinem Berufszweig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden wenn der Arbeitgeber in der folgenden Woche 24 Stunden Ruhephase gewährleistet. Nun meine Frage: Wird dies dann von Überstunden oder Urlaub abgezogen oder muss der Arbeitgeber diese Zeit mir stellen? Vielen Dank, Michaela (und Fratz 17.SSW)

Mitglied inaktiv - 03.06.2005, 12:14



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www.krankenschwester.de nur zu empfehlen ;o)

Mitglied inaktiv - 03.06.2005, 14:03



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Hallo, arbeite im KH. In der Woche meines Dienstwochenendes habe ich eimmer einen zusätzlichen Tag frei. Meist der Freitag vor dem WE - Dienst. Das berührt deine Stunden nicht. Es wird nur alles umverteilt. LG Jamu

Mitglied inaktiv - 05.06.2005, 08:09