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Muss das zurück gezahlt werden?

Thema: Muss das zurück gezahlt werden?

Huhu! Es handelt sich um einen ANTRAG ZUR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Es handelt sich um Zuschüsse für eine schulische Ausbildung. (Also nicht für ein Studium) Hat das schon mal jemand von euch beantragt? Wann war das? Musstet ihr das zurückzahlen? Freu mich über antworten - auch wenn es nicht für mich ist, sondern für eine liebe Freundin. ;-) LG Anja

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 09:06



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NEIN, das muss man nicht zurückzahlen! LG Isamax

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 10:41



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Enn du das BAB meinst, das muß nicht zurück gezahlt werden! LG Nicole

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 16:56