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Mutterschaftsgeld vom AG

Thema: Mutterschaftsgeld vom AG

Hallo! Ich bin seit 5 Wochen im Mutterschutz - ET ist also in knapp einer Woche. Das Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse habe ich schon überwiesen bekommen, aber von meinen Arbeitgebern (habe eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob) ist noch nichts gekommen. Kann das sein oder müsste ich da mal nachhaken? Kommt mir irgendwie komisch vor. Die erste Summe sollte doch sicher vor dem ET gezahlt werden oder macht der AG das zu den normalen Zeiten der Gehaltsüberweisung - sprich zu Mitte des Monats?

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 04:17



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Der Arbeitgeber zahlt Dir das Mutterschaftsgeld wie Deinen Lohn. Kommt also noch

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 07:47



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Hallo, Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber??Das zahlt doch nur die Krankenkasse oder??Ich bin mir nicht ganz sicher. LG DAni

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 10:08



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Hallo, um genau zu sein: Es heisst MutterschaftsgeldZUSCHUSS, den man vom AG bekommt. Und ist mit dem normalen Gehaltslauf, wie mama5 es geschrieben hat.Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 10:24



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Hallo, mein AG hat das damals auch alles auf einen Block überwiesen, keine Ahnung warum. Aber ich find's auch unlogisch, dass das der AG zahlen muss. Der Teil von der Krankenkasse ist ja meist der kleinere. Viele Grüße Ulli

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 13:26



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Hallo, das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse beträgt 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber hat nur einen Zuschuss zu leisten, damit du auf das durchschnittliche Netto, der letzten 3 Monate vor Mutterschutz kommst. Bei einem Minijob (400 €) wären das dann ja nur 400 - 390 (30x13) = 10 € Und wenn der Monat 31 Tage hat bekommst Du sogar gar nichts als Zuschuss vom AG. Normalerweise wird das Geld aber auch zum normalen Abrechnungszeitpunkt ausgezahlt. Hoffe, das ich Dir helfen konnte. LG xdarkangel80

Mitglied inaktiv - 02.07.2006, 16:36



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Der Minijob wird bei der Berechnung nicht separat behandelt. Der Verdienst vom Minijob wird mit dem Hauptverdienst zusammengerechnet, dann wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der KK errechnet und prozentual auf beide AG umgelegt. tallula-belle

Mitglied inaktiv - 03.07.2006, 10:13