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Mutterschaftsgeld wichtig

Thema: Mutterschaftsgeld wichtig

Mal eine Frage hab. Mein Mutterschutz beginnt offiziell am 23.04.06. Nach dem Mutterschutz würde ich halbtags weiterarbeiten. Zurzeit arbeite ich Vollzeit. Ich hab jetzt in der Buchhaltung eine Notiz gesehen, dass Sie planen meinen Vertrag schon zum 01.04.06 zu ändern. Wie sieht es dann aus mit dem Mutterschaftsgeld, bekomme ich dann trotzdem mein Vollzeit-Nettogehalt oder nur das was mir mit einer Halbtagsstelle zusteht. Helft mir bitte schnell, dass ich zur Not ein Veto einlegen kann. Ich würde das nämlich nicht so toll finden. Zumal ich von mir aus im April auch noch Vollzeit arbeiten würde. Danke, danke, danke

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 10:55



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Hallo, soweit ich mich erinnere bekommst du den durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate ... Hilft dir das? Gruß, Ulli

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 11:09



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Das heißt ich bekomme die beiden Monate im Mutterschutz je ca. 300,-- € weniger als wenn ich im April noch Vollzeit arbeiten würde. Das ist doch ein Grund Veto einzulegen. Nee nicht mit mir. Dürfen die meinen Vertrag eigentlich so einfach ändern ohne mein Einverständnis?

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 11:17



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Ja, ich würde auch Veto einlegen bzw. die Änderung den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Aber meine Info ist auch nur Erinnerung, habe das Gesetz nicht greifbar... Viel Glück! Vor allem auch, dass bei euch nicht gleich die Atmosphäre deswegen versaut wird.

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 12:47



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Hallo, das mit dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz ist schon richtig, d. h. in deinem Fall würden Januar, Februar und März 2006 genommen. Demnach wäre es egal, wenn dein Vertrag zum 01.04.06 geändert würde. Die Krankenkasse zahlt 13,00 EUR pro Tag, den Rest zum "Durchschnittsnetto" zahlt der Arbeitgeber. Ich gehe nach dem Muttschutz auch wieder arbeiten. Allerdings nehme ich drei Jahre Erziehungsurlaub und arbeite halt in dieser Zeit Teilzeit. So habe ich nach drei Jahren wieder Anspruch auf eine Ganztagsstelle... LG Sabine

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 14:09



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Danke erstmal für die Info. Welchen Vorteil, außer, dass du nach den drei Jahren Erziehungsurlaub wieder Anspruch auf die Vollzeitstelle hast, gibt es noch wenn du drei Jahre Erziehungsurlaub beantragst? Wir haben uns erst einmal so geeinigt, dass ich nach dem Mutterschutz halbtags arbeite und dann evtl. nach Bedarf und je nachdem wie ich kann stundenweise aufgestockt wird. Muss ich offiziell Erziehungsurlaub beantragen um Erziehungsgeld zu bekommen? Für meine Fa. ist es egal. Die brauchten auch keine offizielle Bestätigung meiner Schwangerschaft bzw. eine Kopie des Mutterpasses. Ich kann ja trotzdem 30 h die Woche arbeiten gehen. L.G.

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 14:53



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Ja, das frage ich mich auch. Muss oder sollte ich Elternzeit beantragen bzw. für wie lange. Ich will ca. 3-4 Monate zu Hause bleiben und dann teilzeit (2/5.) arbeiten. Da ich eh einen Zeitvertrag habe, ist das mit dem Anspruch auf den Vollzeitjob wohl eh witzlos. Naja, also ich habe vor, das demnächst mal ausführlich mit unserer Gleichstellungsbeauftragten zu besprechen, ich hoffe, die hilft mir da weiter.

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 16:56



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Falls Du das mit der Berechnung fürs Mutterschaftsgeld nochmal nachlesen möchtest, steht im §14, Absatz 1 MutterschutzGesetz: http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952BJNE002815308.html

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 16:58



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Selbst wenn du wieder arbeiten gehst, d.h. Teilzeit arbeiten gehst (max.30 Stunden) hast du Anspruch auf Erziehungsgeld (Achtung Einkommen wird natürlich berechnet) und abhängig von der Dauer der Elternzeit auch nach Ende Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Also unbedingt Elternzeit beantragen, denn auch kündigen kann man dir in der Zeit nicht und deine Rentenkonto wird weitergeführt! Viele Grüße Mama Fabian

Mitglied inaktiv - 24.01.2006, 17:14