Geschrieben von netti2803 am 15.09.2005, 10:07 Uhr |
Mutterschaftsgesetz
Hallo zusammen,
ab welcher SSW. muss ich den Antrag auf Mutterschutzgeld stellen (betreffend die 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach).Und voralles WO? Bei der Krankenkasse und Arbeitgeber und nur bei einer Stelle?
Wer von euch kann mir sagen, wie dieses Mutterschaftsgeld berechnet wird. Ich arbeite bisher Vollzeit und möchte das auch nach den 8 Wochen beibehalten.
Ich möchte nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen.
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
LG netti
Re: Mutterschaftsgesetz
Antwort von desireekk am 15.09.2005, 10:57 Uhr
Bist Du gesetzlich versichert?
Dann läuft es so (AFAIR):
ca. 7 Wochen vor ET bekommst Du von deinem FA eine Bescheinigung, die muß zur Krankenkasse und mit der Bestätigung von der KK geht es dann zum AG.
Die KK zahlt (ichglaub) 13 EUR / Tag und den Rest auf Dein Netto der AG dazu.
Viele Grüße
Désirée
Re: Mutterschaftsgesetz
Antwort von Piezi am 16.09.2005, 18:29 Uhr
Schau mal auf der Homepage des BMFSFJ. Dort kann man umsonst eine Broschüre anfordern, die heißt "Mutterschutzgesetz. Leitfaden zum Mutterschutz"
Da ist alles ausführlich und mit Beispielen erklärt, das sit nämlich total unterschiedlich, also je nachdem wie man versichert ist, ob man Beamtin ist oder ANgestellte usw. ...
www.bmfsfj.de
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