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Mutterschutz - Elternzeit - Umzug - Arbeitsstelle alles auf einmal!

Thema: Mutterschutz - Elternzeit - Umzug - Arbeitsstelle alles auf einmal!

Hallo, ich bin neu im Forum - dementsprechend auch NeuSchwanger ;) - und sage erstmal HALLO in die Runde, und hoffe das ich hier an der richtigen Stelle bin. Ich habe eine Frage zu Elternzeit. Ich bin bei einer Behörde in NRW angestellt und bekomme jetzt einen Festvertrag (es weiss noch keiner das ich schwanger bin weil ich noch bis zum 3. Monat warten möchte, dass alles in Ordnung ist). Mein Arbeitgeber weiss aber, dass ich eigentlich einen Umzug nach SachsenAnhalt anstrebe, da mein Zukünftiger dort seit 2 Jahren lebt und arbeitet. Ein befristeter Vertrag war nur aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nun, dies kann ja eigentlich nur positiv für mich sein. Aber bitte nicht denken, dass ich meinen AG übern Tisch ziehen will, es ist halt nun mal alles zusammen gekommen. Jetzt aber die Frage wie ich mich verhalten soll. Geburt wird wohl Mitte Januar sein und mit Mutterschutz und Urlaub werde ich Mitte November, Anfang Dezember nicht mehr arbeiten. Dies wäre auch der Zeitraum in dem wir umziehen werden. Es ist klar dass ich nach dem Mutterschutz nicht mehr zurück nach NRW zum arbeiten komme. Nach dem Mutterschutz würde ich auf alle Fälle (egal wo ich wohnen würde) in die Elternzeit von mindestens 12 Monaten gehen. Mein Ziel ist es in der Elternzeit eine freiberufliche Tätigkeit aufzubauen (ich weiss man darf nicht mehr als 30 Stunden arbeiten). Die Frage; darf ich überhaupt eine freiberufliche Tätigkeit ausüben wenn ich noch angestellt bin, aber halt in Elternzeit.(wenn ich dann nicht schon gekündigt habe, siehe unten) Ich gehe davon aus, dass ich meinem jetzigen AG irgendwann kündigen muss, wann wäre dies spätestens nötig. Ich hatte gedacht zum Ende des Mutterschutzes, aber ein Kollege meinte, ich würde dann Ansprüche verspielen. Verspiele ich auch da was wegen Rentenansprüchen? Der Arbeitgeber zahlt mir ja nach dem Mutterschutz auch kein Gehalt mehr, wenn ich das richtig verstanden habe - nur während des Mutterschutzes minus 390 €. Da ich nun ganz neu in der Materie bin hatte ich gehofft, dass mir jemand Rat geben kann, bzw. gibt es eine Behörde/Institution die mir diese Fragen konkret beantworten kann? Ich danke euch für eure Hilfe! Gruß Smarty

von Smarty4077 am 25.06.2013, 14:26



Antwort auf Beitrag von Smarty4077

Grundsätzlich darfst Du natürlich hinziehen wo Du willst. Grundsätzlich darf man während der EZ 30h/Woche arbeiten, ein Verdienst wird dabei auf das EG angerechnet solange bis das Kind 1 Jahr alt ist (14 Monate bei Alleinerziehenden). Aber - was u arbeiten darfst kannst Du Dir nciht von Grund weg her aussuchen. Du kannst TZ in EZ bei Deinem AG arbeiten, oder aber selbstständig oder bei einem anderen AG - dann benötigst Du aber die schriftliche Zustimmung Deines jetzigen AG. Ob Du bereits gekündigt hast oder nicht spielt dabei Rolle. Wenn Du vor dem Ende der EZ bei Deinem jetzigen AG kündigst, dann fällst Du aus der EZ raus. Das bedeutet dann auch dass Du nicht mehr versichert bist und Dich selber versichern musst. Weitere Ansprüche verspielst Du meines Wissens nach nicht, da für das Kind bei der Rente so oder so Zeiten angerechnet werden. Aber das mit der Krankenversicherung sollte man schon bedenken. Nach dem Mutterschutz bekommst Du vom AG kein Gehalt mehr bis Du wieder anfängst zu arbeiten. An Deiner Stelle würde ich mit dem AG darüber sprechen ob einer selbstständigen Tätigkeit während der EZ zustimmen würde, und wenn dann direkt 3 Jahre EZ nehmen (= 3 Jahre beitragsfrei versichert). Solltest Du innerhalb der Zeit mit den 30h nicht mehr hinkommen kannst Du immernoch innerhalb der EZ mit der normalen Kündigungsfrist kündigen. Zum Ende der EZ hast Du ein Sonderkündigungsrecht, von welchem Du dann auch gebrauch machen solltest, da beträgt die Frist 3 Monate. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 25.06.2013, 14:59